Regionalentwicklung
Leitung: Heiner Brockhagen
Die Regionalplanungsbehörde als Teil der Bezirksregierung führt die Geschäfte des Regionalrats und ist zuständig für die Erarbeitung und Durchsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Regierungsbezirk Detmold.
Zuständigkeiten im Dezernat 32:
- Geschäftsstelle des Regionalrats
Die Regionalplanungsbehörde als Teil der Bezirksregierung führt die Geschäfte des Regionalrats und ist zuständig für die Erarbeitung und Durchsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Regierungsbezirk Detmold.
- Regionalplan & regionale Entwicklungsplanung
Ein Aufgabenschwerpunkt ist die regionale Entwicklungsplanung mit der Erarbeitung des Regionalplanes und der Durchführung von Raumordnungsverfahren.
- Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (gem. § 34 LPlG NRW)
- Sachgebiete
Die fachinhaltliche Bearbeitung ist in vier Sachgebiete aufgeteilt:
Siedlungsstruktur (Wohnen, Gewerbe, großfl. Einzelhandel)
Freiraum (Natur und Landschaft, Erholung, Rohstoffsicherung)
Bandinfrastruktur (Verkehr, Energieleitungen)
Erneuerbare Energien (Windenergie, Freiflächen- Solarenergie, Biomasse)
Die Bezirksregierung bereitet die Aufstellung und Änderung des Regionalplans konzeptionell vor und führt die Planverfahren durch. Behörden, Verbände und die Bürgerinnen und Bürger können dabei während der jeweiligen Planungsabschnitte Anregungen und Bedenken zu den Planungen äußern.
Für die Erarbeitung der Planungsgrundlagen des Regionalplanes beobachtet und analysiert die Bezirksregierung die Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung in der Region und wertet Vorausberechnungen von IT.NRW zur künftigen Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung aus.
Die Bezirksregierung ist zudem für die Anpassung der kommunalen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung zuständig. Sie wirkt bei Fachplanungen sowie der Landesentwicklungsplanung mit und berät die Kommunen und Vorhabenträger bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen.
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