Regionalentwicklung
Leitung: Heiner Brockhagen
Die Regionalplanungsbehörde als Teil der Bezirksregierung führt die Geschäfte des Regionalrats und ist zuständig für die Erarbeitung und Durchsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Regierungsbezirk Detmold.
Verortung des Regionalplans OWL innerhalb der Ebenen der Raumordnung
Aufgaben der Regionalplanungsbehörde (Dezernat 32)
» Erstellung des Regionalplans und regionale Entwicklungsplanung
Ein Aufgabenschwerpunkt ist die regionale Entwicklungsplanung mit der Erarbeitung des Regionalplans und der Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen.
» Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung (gem. § 34 LPlG NRW)
Die Bauleitplanung der Kommunen – Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (B-Plan) – ist gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Um kommunalen Bauleitplanungen in Bezug auf die erforderliche Anpassung an die Ziele der Raumordnung die nötige Sicherheit zu geben, kann die Kommune von der Möglichkeit einer Anfrage nach § 34 LPlG NRW Gebrauch machen.
» Geschäftsstelle des Regionalrats
Die Regionalplanungsbehörde als Teil der Bezirksregierung führt die Geschäfte des Regionalrats und ist zuständig für die Erarbeitung und Durchsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Regierungsbezirk Detmold.
» Siedlungsflächenmonitoring (SFM)
Das Siedlungsflächenmonitoring (SFM) ist ein Instrument der kontinuierlichen und systematischen Raumbeobachtung in der Region. Im Mittelpunkt des Siedlungsflächenmonitorings steht die Erhebung und Fortschreibung der kommunalen Siedlungsflächenreserven auf Ebene der Flächennutzungspläne.
Fachbereiche
Wohnen, Gewerbe und großflächiger Einzelhandel
Natur und Landschaft, Erholung und Rohstoffsicherung
Verkehr und Energieleitungen
Windenergie, Freiflächen-Solarenergie und Biomasse