Regionalentwicklung
Leitung: Heiner Brockhagen
Die Regionalplanungsbehörde als Teil der Bezirksregierung führt die Geschäfte des Regionalrats und ist zuständig für die Erarbeitung und Durchsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Regierungsbezirk Detmold.
Verortung des Regionalplans OWL innerhalb der Ebenen der Raumordnung
Aufgaben der Regionalplanungsbehörde (Dezernat 32)
» Erstellung des Regionalplans und regionale Entwicklungsplanung
Ein Aufgabenschwerpunkt ist die regionale Entwicklungsplanung mit der Erarbeitung des Regionalplans und der Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen.
» Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung (gem. § 34 LPlG NRW)
Die Bauleitplanung der Kommunen – Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (B-Plan) – ist gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Um kommunalen Bauleitplanungen in Bezug auf die erforderliche Anpassung an die Ziele der Raumordnung die nötige Sicherheit zu geben, kann die Kommune von der Möglichkeit einer Anfrage nach § 34 LPlG NRW Gebrauch machen.
» Geschäftsstelle des Regionalrats
Die Regionalplanungsbehörde als Teil der Bezirksregierung führt die Geschäfte des Regionalrats und ist zuständig für die Erarbeitung und Durchsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Regierungsbezirk Detmold.
» Siedlungsflächenmonitoring (SFM)
Das Siedlungsflächenmonitoring (SFM) ist ein Instrument der kontinuierlichen und systematischen Raumbeobachtung in der Region. Im Mittelpunkt des Siedlungsflächenmonitorings steht die Erhebung und Fortschreibung der kommunalen Siedlungsflächenreserven auf Ebene der Flächennutzungspläne.
Fachbereiche
Wohnen, Gewerbe und großflächiger Einzelhandel
Natur und Landschaft, Erholung und Rohstoffsicherung
Verkehr und Energieleitungen
Windenergie, Freiflächen-Solarenergie und Biomasse
Aktuelles
Veranstaltung „Interkommunale Gewerbestandorte in OWL: Rahmenbedingungen – Potenziale – Perspektiven“ am 20. März 2026 9:30-12 Uhr in der BR Detmold
Ostwestfalen-Lippe ist ein starker und innovativer Wirtschaftsstandort. Unsere Region muss sich im Wettbewerb der Regionen um Unternehmen und Fachkräfte aber auch weiterhin zukunftsfähig aufstellen.
2 Jahre nach Rechtskraft des neuen Regionalplans OWL ist die Entwicklung und die Bereitstellung attraktiver Industrie- und Gewerbestandorte, ein zentrales Handlungsfeld der Regionalentwicklung. Kommunen stehen vor komplexen Herausforderungen. Dabei ist die interkommunale Zusammenarbeit eine wichtige Strategie, um in Zeiten knapper Ressourcen Kräfte zu bündeln und Synergien zu heben.
Die Bezirksregierung Detmold hat in ihren Funktionen als Bündelungsbehörde und Dienstleisterin für die Kommunen eingeladen, um für die komplexen Herausforderungen (Flächenmobilisierung, Fördermöglichkeiten, juristischer Rahmen, Vermarktung) Lösungsansätze und Lösungsperspektiven für die Entwicklung interkommunaler Gewerbestandorte aufzuzeigen.
9 Referentinnen und Referenten aus der Praxis (darunter NRW.URBAN, BRANDI Rechtsanwälte) werden vor über 100 angemeldeten Gästen aus den Kommunen in OWL am Freitag Vormittag vortragen, ins Gespräch kommen und Rahmenbedingungn, Potenziale, Perspektiven aufzeigen.
Die Veranstaltung soll ein Auftakt für das Themenfeld sein, die Bezirksregierung begleitet den Prozess mit den Dezernaten 32 (Regionalentwicklung), 33 (Ländliche Bodenordnung) und 34 (Regionale Wirtschaftsförderung) weiter.