Senden Sie keine E-Mails an die De-Mail Adresse der Zentralen Scanstelle Beihilfe bei der Bezirksregierung Detmold. Nutzen Sie die De-Mail Adresse bitte ausschließlich dann, wenn Sie auch über eine De-Mail Adresse verfügen. Andernfalls sind Ihre Daten nicht geschützt.

Die Übermittlung von De-Mails an die Zentrale Scanstelle Beihilfe Detmold über das De-Mail-Postfach zsdt-beihilfe [at] brdt-nrw.de-mail.de (zsdt-beihilfe[at]brdt-nrw[dot]de-mail[dot]de)  ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich.

Wenn Sie eine De-Mail an die Zentrale Scanstelle Beihilfe Detmold schicken, wird diese digital an die zuständige Beihilfestelle weitergeleitet.

Die Zentrale Scanstelle Beihilfe Detmold eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1.1 Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Bezirksregierung Detmold versandt, so ist zu beachten, dass die Bezirksregierung Detmold nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Auch unterliegen die Dateianhänge Größenrestriktionen.

1.2 Dateiformate

Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente:

  • PDF (Portable Document Format)

 
Für Bilder:

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format)

1.3 Dateigröße

Die Größe der übertragenen De-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MB beschränkt.

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Bezirksregierung Detmold nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Bezirksregierung Detmold übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.