Verwahrung und Betreuung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
Leitung: Dr. Nicolas Rinösl
Der Auftrag ist die kurzzeitige Verwahrung und Betreuung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zur Sicherung ihrer Ausreise. Für die Terminierung und Durchführung der Abschiebungen sind die Ausländerbehörden der Kreise und Kommunen zuständig.
Mit dem Betrieb einer eigenständigen Einrichtung trägt das Land NRW den europarechtlichen Vorgaben und der hierzu ergangenen Rechtsprechung von EuGH und BGH zum Vollzug von Abschiebungshaft Rechnung. Als Vollzugsbehörde im nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) nimmt die Bezirksregierung Detmold die Aufgaben der Errichtung und des Betriebs der Abschiebungseinrichtung wahr.
(Stand: Mai 2022)