Zentrale Verfahrensstelle
Technischer Arbeitsschutz / Verfahrensstelle
Die Verfahrensstelle prüft die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz und zur Anlagensicherheit im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach dem Umweltschutzrecht (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Daneben erteilt sie die Erlaubnis für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Dampfkesselanlagen), die aufgrund ihrer Gefährlichkeit einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt nach der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen.
Zu den erlaubnisbedürftigen Anlagen zählen unter anderem:
- Dampfkesselanlagen
- Gasfüllanlagen
- Lageranlagen für brennbare Flüssigkeiten
- Tankstellen
- Flugfeldbetankungsanlagen
Das Ziel ist ein präventiver Arbeitnehmerschutz und Öffentlichkeitsschutz vor Gefahren durch gefährliche Anlagen.
Stand 12-2020 / Ka
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: