Zentrale Verfahrensstelle
Technischer Arbeitsschutz / Verfahrensstelle
Die Verfahrensstelle prüft die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz und zur Anlagensicherheit im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach dem Umweltschutzrecht (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Daneben erteilt sie die Erlaubnis für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Dampfkesselanlagen), die aufgrund ihrer Gefährlichkeit einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt nach der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen.
Zu den erlaubnisbedürftigen Anlagen zählen unter anderem:
- Dampfkesselanlagen
- Gasfüllanlagen
- Lageranlagen für brennbare Flüssigkeiten
- Tankstellen
- Flugfeldbetankungsanlagen
Das Ziel ist ein präventiver Arbeitnehmerschutz und Öffentlichkeitsschutz vor Gefahren durch gefährliche Anlagen.
Stand 12-2020 / Ka