BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Dezernat 31

Leitung: Frank Auf dem Hövel

Das Dezernat 31 ist unmittelbar zuständig für die Kommunal- und Finanzaufsicht der kreisfreien Stadt Bielefeld, der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie die Aufsicht über die Katasterbehörden, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.

Die Kreise ihrerseits üben die Kommunal- und Finanzaufsicht für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus.

Kommunalaufsicht

Das Selbstverwaltungsrecht gibt den Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden die Befugnis, viele öffentliche Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Die im Dezernat 31 wahrgenommene Kommunal- und Finanzaufsicht schützt einerseits die Städte und Gemeinden sowie die Gemeindeverbände in ihren Selbstverwaltungsrechten. Andererseits stellt sie auch sicher, dass die Kommunen ihre Pflichten, insbesondere gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern, erfüllen.

Die Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen über die Städte und Gemeinden ist als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet. Dementsprechend darf die Bezirksregierung Detmold als Kommunalaufsicht nur einschreiten, wenn geltendes Recht verletzt und ein Einschreiten im öffentlichen Interesse geboten ist. 

Daraus folgt, dass sie nicht eingreifen darf, um z.B. einer privaten Person zur Durchsetzung ihrer individuellen Anliegen zu verhelfen, wenn diese ihre Rechte auf einem anderen Weg geltend machen kann (z.B. in einem Zivilprozess oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren).

Das Kommunaldezernat unterstützt und beaufsichtigt unmittelbar die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie 21 Zweckverbände und drei kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts in Ostwestfalen-Lippe im Hinblick auf die verantwortungsvolle Beachtung der rechtlichen Regelungen. Das Aufgabenspektrum reicht von Verfahrens- und Rechtsfragen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung/Kreisordnung, der Behandlung des kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrechts, der Gemeindefinanzierung bis hin zu Themen der interkommunalen Zusammenarbeit und der Verwaltungsmodernisierung.

NRW-Infrastrukturgesetz

Mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) hat der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt. Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Sachinvestitionen in die Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fallen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen erhält von dieser Summe einen Anteil von rd. 21,1 Mrd. Euro, der mit dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)“ umgesetzt wird. Von der Gesamtsumme entfallen rd. 12,7 Mrd. € auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, wovon 10 Mrd. Euro über Pauschalen weitergegeben wurden.

Das Team des NRW-Infrastrukturgesetzes im Dez. 31 der Bezirksregierung Detmold steht den Kreisen und Kommunen als Ansprechpartner insbesondere in Bezug auf die Förderfähigkeit der beabsichtigten Investitionsprojekte mit Rat und Unterstützung zur Verfügung und realisiert im Rahmen eines vom MHKBD vorgegeben digitalen Verfahrens die Mittelabrufe der Kreise und Kommunen aus dem Regierungsbezirk. 

Katasterwesen

Das Dezernat 31 beaufsichtigt darüber hinaus die Katasterbehörden, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Im Einzelnen bearbeitet es entsprechende Beschwerden, wirkt bei der Einrichtung des Liegenschaftskatasters als Basisinformationssystem mit und beruft die Mitglieder der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Darüber hinaus registriert das Dezernat 31 die Ausbildungsverträge der Auszubildenden in den Geoinformationsberufen (Vermessungstechniker und Geomatiker) und richtet den Prüfungsausschuss für diese Berufe ein, der dann die Zwischen- und Abschlussprüfungen in diesen Ausbildungsberufen abnimmt.

 

Stand: April 2026