Gleichstellung
Beruf und Familie - Teilzeit, Frauenförderung, Gender Mainstreaming, Mädchen- und Jungenförderung, Teilzeitempfehlungen
Gleichstellung meint, dass alle Menschen die Freiheit haben, ihre persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln und ihre individuellen Lebensentwürfe zu wählen, ohne durch enge geschlechtsspezifische Rollenverteilungen eingeschränkt zu werden.
Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden zu einem politischen und einem gesellschaftlichen Problem, wenn die biologische Differenz den tatsächlichen Anknüpfungspunkt für die Verteilung von Ressourcen (Macht, Einfluss, Geld, Arbeit) bildet.
Um Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, muss das Thema Gleichstellung in allem politischen und gesellschaftlichen Agieren präsent sein. Gleichstellung im Schulbereich muss sich somit auf den verschiedenen Ebenen schulischen Handelns niederschlagen, auf der Ebene der Schulaufsicht, der Schulleitung, des Kollegiums, der Lernenden und ihrer Eltern.
Wichtige Themen
Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen vertritt die Gleichstellungsbeauftragte der Bezirksregierung an ihrer Schule. Ihre Aufgabe ist es, die Schulleitung bei der Umsetzung der gleichstellungsrechtlichen Vorschriften zu unterstützen und zu beraten. Folgende Materialien stehen dafür zur Verfügung:
Ein Formular für die Bestellung einer (stellvertretenden) Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen finden Sie hier.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, ist ein wichtiges Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes. Nicht nur die Elternzeit ist eine Möglichkeit, sich stärker der Familie zu widmen, auch Teilzeit spielt eine wichtige Rolle. Lehrkräfte können ihren Beschäftigungsumfang in Form verschiedener Teilzeitmodelle reduzieren. Diese können auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung nachgelesen werden.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu optimieren und Teilzeitbeschäftigten mehr Planungssicherheit zu geben, sind an allen Schulformen Empfehlungen zum Einsatz von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern erarbeitet worden. Ziel ist es, auf der Grundlage dieser Empfehlungen systemspezifische Konkretisierungen zu entwickeln und zu Lösungen zu gelangen, die gleichermaßen personen- und systemverträglich sind.
Schulformspezifische Teilzeitempfehlungen
Die neuen Beurteilungsrichtlinien sind umfassend überarbeitet worden und zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Insbesondere wurden Anforderungen der Rechtsprechung an die Vergleichbarkeit und Aktualität dienstlicher Beurteilungen umgesetzt und auf ein Punktesystem umgestellt.
Nach der Überprüfung der bereits bestehenden Richtlinien im Hinblick auf die Beurteilung von Frauen und Teilzeitbeschäftigten haben folgende Aspekte Berücksichtigung gefunden:
- Verpflichtungen zur diskriminierungsfreien Beurteilung
- Rolle der Gleichstellungsbeauftragten
- Transparenz des Verfahrens
- Einbeziehung bei familienbedingter Beurlaubung
- geschlechtsneutrale Leistungs- und Befähigungsmerkmale
- präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Beurteilungsfehlern
Weitere Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie unter folgenden Links:
Fortbildungen unterstützen und qualifizieren Lehrkräfte für ihre schulische Arbeit und erweitern deren Kenntnisse und Fähigkeiten. Aktuelle Fortbildungsangebote finden Sie hier.
Allerdings scheuen sich gerade häufig Eltern Fortbildungsangebote anzunehmen, weil die Kinderbetreuung ein Problem darstellen kann. Lehrerinnen und Lehrer, die an Fortbildungsveranstaltungen nur dann teilnehmen können, wenn eine Kinderbetreuung gewährleistet ist, können die Erstattung der Kinderbetreuungskosten beantragen, sofern die Betreuung nicht durch Familienangehörige sichergestellt wird und das zu betreuende Kind nicht älter als 12 Jahre ist.
Kosten für eine Kinderbetreuung in den Zeiten, in denen sich Kinder in Einrichtungen wie Schule oder Kindergarten aufhalten und in den Zeiten, die in die für diesen Tag vereinbarte Arbeitszeit fallen, werden nicht erstattet. Näheres zum Antrag finden Sie hier:
Um die im Grundgesetz und im Landesgleichstellungsgesetz geforderte Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten, ist Frauenförderung notwendig. Der Gleichstellungsplan ist dabei ein politisches Instrument zur Förderung der Gleichstellung.
Über die Frauenförderung hinaus besteht vor allem in den Führungsebenen die Verpflichtung und Verantwortung zur Umsetzung von "Gender-Mainstreaming", einer Strategie der Gleichstellungspolitik, die die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen von Frauen und Männern und deren Auswirkungen in jedem Politikbereich und auf allen Handlungsebenen berücksichtigt. "Gender-Mainstreaming" ist somit Teil einer Doppelstrategie in der Gleichstellungspolitik. Das Ministerium für Schule und Bildung informiert dazu auf seiner Homepage.
Sprache soll alle Menschen ansprechen – Mädchen und Jungen, Frauen und Männer und jene, die sich nicht als Frau oder Mann sehen. Eine Diskriminierung ist unter allen Umständen zu vermeiden. Dazu bedarf es im täglichen Miteinander und im Schriftverkehr einer gendersensiblen Sprache.Diesen Grundsatz hat das Landesgleichstellungsgesetz in § 4 und die Landesregierung mit dem Gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 24. März 1993 "Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechts- und Amtssprache" (MBl. NRW. S. 780/SMBl. NRW. 20020) festgeschrieben.
Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechtssprache
(Broschüre des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen)
Für Schulen in NRW werden insbesondere Anregungen für die gendersensible Schulentwicklung geboten. Das Angebot wird von QUA-LiS NRW kontinuierlich weiterentwickelt und ergänzt.
Mit der Vorlage des Gleichstellungsplans Schule 2021-2026 kommt die Bezirksregierung Detmold ihrem gesetzlichen Auftrag aus § 5 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) nach, der die Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen vorschreibt.
Das LGG stellt in § 1 Abs. 3 besonders heraus, dass die Erfüllung des Verfassungsauftrages gemäß Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes und die Umsetzung des LGG besondere Aufgabe der Dienstkräfte mit Leitungsfunktion ist, die hierbei von den Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen unterstützt werden. Der neue Gleichstellungsplan ist daher an alle Schulleitungen versandt worden und hier öffentlich einsehbar.
Gleichstellungsplan für Schulen und für Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
- Gleichstellungsplan 2021 -2026 (PDF, 1,97 MB)
Eine aktuelle Liste der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten ist hier zu finden.
Mentoring richtet sich an Lehrkräfte, die Interesse an einer beruflichen Weiterentwicklung haben und die konkrete Vorstellungen über die mit Leitungsaufgaben in Schule verbundenen Herausforderungen entwickeln möchten. Ausdrücklich sind auch Frauen mit familiären Verpflichtungen angesprochen, da Mentoring anders als formale Fortbildungen in zeitlicher Flexibilität durchgeführt werden kann. In einer individuellen Arbeitsbeziehung zwischen einer erfahrenen Schulleiterin (Mentorin) oder einem erfahrenen Schulleiter (Mentor) und der Nachwuchsführungskraft (Mentee) geht es vor allem um die Klärung der Motive, der persönlichen Ressourcen, der berufsbezogenen Anforderungen und damit um eine Selbstvergewisserung auf dem Weg zu einer Leitungsaufgabe in Schule. Eine erfahrene Schulleitung unterstützt eine Lehrkraft mit Leitungsinteresse aus einer anderen Schule und auf Wunsch auch aus einer anderen Schulform, indem sie in einer unabhängigen Tandembeziehung direkte Einblicke in professionelles Führungshandeln erhält, ihre berufliche Situation reflektieren kann und Empowerment erfährt.
Es gibt zahlreiche Bücher, Artikel im Internet und Homepages, die (werdenden) Müttern Rat und Tipps geben. Daher beschränkt sich diese Seite auf die Gesetze, Verordnungen und allgemeine Informationen rund um den Mutterschutz und das Elterngeld. Da eine Frau erst nach der Mitteilung ihrer Schwangerschaft unter den Schutz der entsprechenden Vorschriften gestellt werden kann, sollte sie im eigenen Interesse so früh wie möglich ihre Schulleitung informieren.
- Ministerium für Arbeit.Gesundheit.Soziales NRW
- Leitfaden zum Mutterschutz
- Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
- Elterngeld und Elternzeit für Geburten ab 01.09.2021
Stand: September 2024