Qualitätsanalyse an Schulen
Leitung: Andreas Sperlich
Dezernat 4Q
Die Qualitätsanalyse ist ein dreistufiges Verfahren der externen Evaluation und gliedert sich in eine Vorphase, eine Hauptphase und eine Nachphase. Sie richtet den Blick auf den Stand von Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozessen und gibt den Schulen eine fundierte, datengestützte Rückmeldung über ihre Stärken sowie Impulse zu ihren Entwicklungspotenzialen. Dabei nutzt die Qualitätsanalyse – in Anlehnung an den Referenzrahmen Schulqualität NRW – standardisierte Methoden (z.B. Dokumentenanalysen, Interviews und Unterrichtsbeobachtungen) und Instrumente (Qualitätstableau NRW, Unterrichtsbeobachtungsbogen NRW).
Die Schule wird von Beginn an in den Analyseprozess einbezogen. Sie gestaltet ihre Qualitätsanalyse organisatorisch und inhaltlich aktiv mit. Dazu gehören z. B. Vereinbarungen über Inhalte und Umfang der Qualitätsanalyse auf der Basis des Qualitätstableaus NRW sowie den Zeitraum des Schulbesuchs, der im Kontext der jeweiligen Schulentwicklung abgestimmt wird.
Das Dezernat 4Q als Teil der Schulabteilung der Bezirksregierung Detmold ist verantwortlich für die Durchführung von Qualitätsanalysen an Schulen aller Schulformen im Regierungsbezirk. Es besteht derzeit aus zwölf Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfern sowie einer Verwaltungsmitarbeiterin.
Die Qualitätsanalysen werden in einem strukturierten und standardisierten Verfahren durch ein Team von mindestens zwei Qualitätsprüferinnen bzw. Qualitätsprüfern durchgeführt. Die Teamleiterin bzw. der Teamleiter besitzt die Lehrbefähigung für die jeweils besuchte Schulform bzw. Schulstufe.
Die Aufgaben der Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer bestehen in der Vorbereitung und Durchführung der Schulbesuche sowie in der Dokumentation der Ergebnisse in dem anschließenden Qualitätsbericht. Außerdem übernehmen sie in der Nachphase die Moderation des Übergabegesprächs in den Schulen. Die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer nehmen ihre Aufgabe als eigenständiger Teil der Schulaufsicht wahr. Sie sind gegenüber den Schulen im Rahmen der Qualitätsanalyse weisungsberechtigt (z. B. bezüglich des Ablaufs der Schulbesuche). Darüber hinaus haben sie keine personalrechtlichen oder dienstrechtlichen Befugnisse.
Die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer sind zuvor in der Schulleitung oder in der Schulformaufsicht tätig gewesen. Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierung (Maßnahme des MSB) ist notwendig, um sich auf die Rolle und Aufgaben als Qualitätsprüfer bzw. Qualitätsprüferin intensiv vorzubereiten.
Die Verwaltungsmitarbeiterin übernimmt Vorbereitungs-, Verwaltungs- und Organisationsaufgaben.
Stand: Juni 2024