Die inhaltliche Zuständigkeit des Sachgebietes umfasst die Themenbereiche
- Verkehrsinfrastruktur mit Straßenverkehr, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Güterverkehr, Wasserstraßen und Luftverkehr,
- Leitungsbandinfrastruktur mit den raumbedeutsamen Hochspannungsfreileitungen, größeren Gasversorgungsleitungen und Rohrleitungsanlagen sowie
- Nutzung der Windenergie im Regierungsbezirk Detmold auf der Ebene der Regionalplanung.
Die Aufgabenschwerpunkte sind
- regionsbezogene Erarbeitung von übergeordneten raumordnerischen Zielvorgaben für die nachfolgende kommunale und Fachplanungsebene und
- Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung der raumordnerischen Zielsetzungen.
Mit den Instrumenten der
- Aufstellung und Änderung des Regionalplans,
- Beteiligung und Abstimmung bei den Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung,
- Beteiligung und Abstimmung bei den Vorhaben der Fachplanung (z.B.: Bundesverkehrswegeplanung, integrierte Gesamtverkehrsplanung, Linienbestimmungsverfahren, Nahverkehrsplanerstellung usw.),
- der Durchführung von Raumordnungsverfahren (zur raumplanerischen Trassenfindung von bandinfrastrukturellen Vorhaben) sowie
- der Beteiligung und Abstimmung bei der Ausweisung von Flächen für die Nutzung der Windenergie
werden die unterschiedlichen räumlichen Vorstellungen der verschiedenen Planungsträger auf der Grundlage der gültigen raumordnerischen Zielvorgaben koordiniert und untereinander abgestimmt.
Raumbedeutsame Vorhaben werden auf ihre Übereinstimmung mit den Zielvorgaben der Raumordnung überprüft bzw. diese entsprechend fortgeschrieben.
Darüber hinaus werden die räumlichen Entwicklungsvorstellungen der Region OWL in den übergeordneten Zielfindungsprozess auf Landesebene eingebracht.
Zur Übersicht raumrelevanter Nutzungen werden sachgebietsbezogene Raumordnungskataster (Hochspannungsfreileitungsnetz, regional bedeutsames Gasleitungsnetz und Verkehrsnetz, Windenergieanlagenkataster) geführt.
Ein eigener Regionalplan "Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold - Sachlicher Teilabschnitt - Nutzung der Windenergie" (mit ausschließlich textlichen Zielvorgaben) bildet seit dem Jahr 2000 den Rahmen für die kommunale bauleitplanerische Ausweisung von Flächen für die Nutzung der Windenergie in OWL. (Auf der Grundlage der Rechtsprechung des OVG NRW vom 06.03.2018, Az.: 2 D 95/15.NE, ist das hier aufgeführte Ziel 5 im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung allerdings nicht mehr zu beachten.)