BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Haupt- und Realschulen

Leitung: Fritz-Otto Husemann

42.1 N.N. (Realschulen)

42.2 Claudia von Minden (Hauptschulen)

42.3 Fritz-Otto-Husemann (Realschulen)

42.4 Therese Dallmeier (Realschulen)

Realschulen

Das Dezernat 42 - Realschulen - nimmt alle schulfachlichen Aufgaben im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht über 41 öffentliche Realschulen und im Rahmen der Fachaufsicht über 4 Realschulen in privater Trägerschaft im Regierungsbezirk Detmold wahr.

Zu den Aufgaben gehören:

  • die Beratung in fachlichen, pädagogischen und organisatorischen Fragen der Schulentwicklung
  • die Begleitung der Schulprogrammarbeit
  • die Beratung im Zusammenhang mit Prozessen der Unterrichtsentwicklung und Sicherung der Qualitätsstandards
  • die Erarbeitung von Zielvereinbarungen auf der Basis der Ergebnisse der Qualitätsanalyse und deren Bilanzierung
  • die Beratung und Kontrolle der Umsetzung der Richtlinien und Fachlehrpläne (Kernlehrpläne) in der Sekundarstufe I
  • die Durchführung dienstlicher Beurteilungen der Lehrerinnen und Lehrer für Beförderungen im Anschluss an das erste Beförderungsamt
  • die Überwachung der Sicherung der Schülerlaufbahnen und Schulabschlüsse und die fachliche Entscheidung über Notenwidersprüche
  • die Ermittlung des Lehrerbedarfs der einzelnen Schule und Entscheidung über Versetzungen und Einstellungen auf dieser Basis
  • die Beratung der Schulen und Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung
  • die Information des zuständigen Ministeriums über Erfahrungen der Schulen in den oben beschriebenen Bereichen
  • die Beratung der Schulen in Fragen zur Inklusion und Integration

Hauptschulen

Das Dezernat 42.2 – Hauptschulen – ist als obere Schulaufsicht für die Hauptschulen im Regierungsbezirk zuständig und betreut die öffentlichen und privaten Hauptschulen in allen schulfachlichen Angelegenheiten.

Zu den Aufgaben gehören:

  • die Beratung der Schulen in pädagogischen und organisatorischen Fragen der Schulentwicklung, pädagogischen Konzepten (u.a. Übergang Schule - Beruf) und deren organisatorischer Umsetzung, auch im Schließungsprozess
  • die Beratung in Prozessen der Unterrichtsentwicklung
  • die Beratung und Kontrolle der Umsetzung der Richtlinien und Fachlehrpläne (Kernlehrpläne) in der Sekundarstufe I sowie die Einführung neuer Kernlehrpläne
  • die Ermittlung des Lehrerbedarfs aller Schulen der Schulform Hauptschule, die Entscheidung über Einstellungen sowie Versetzungen und Abordnungen
  • die Beratung der Schulen und Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung
  • die Information des zuständigen Ministeriums über Erfahrungen der Schulen in den oben beschriebenen Bereichen
  • die Entscheidung von Widersprüchen
  • die Beratung von Schulen in Fragen der Inklusion und Integration.

Die direkte Aufsicht über diese Schulen übernehmen die Schulrätinnen und Schulräte für Hauptschulen in den staatlichen Schulämtern (= untere Schulaufsicht) für die sechs Kreise und für die Stadt Bielefeld. Sie sind erste Ansprechpartner für alle o.g. Kernaufgaben, sowie Fragen, die sich bei den einzelnen Hauptschulen ergeben.

Die Dienstaufsicht für die Hauptschulen liegt seit dem 01.08.2008 bei der Bezirksregierung (= obere Schulaufsicht).

Zusätzlich zu den beschriebenen hauptschulspezifischen Aufgaben werden folgende generelle Aufgaben wahrgenommen:

  • Koordination der Regionalen Bildungsnetzwerke in OWL gemeinsam mit Herrn Tönnesmann und Herrn Husemann
  • Kooperation mit den kommunalen Integrationszentren in OWL gemeinsam mit Herrn Tönnesmann und Herrn Husemann
  • Unterstützung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) gemeinsam mit Herrn Tönnesmann und Herrn Husemann
  • Externenprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses

Stand: August 2023