BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Dezernat 25

Leitung: Heike Schönfeld

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkehrsdezernat sind für die Arbeitsbereiche rund um die Themen Verkehr, Infrastrukturförderung, Straßenplanung und Planfeststellung zuständig.

Mehr über die Zuständigkeiten erfahren Sie, wenn Sie auf die nachfolgenden Überschriften klicken.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkehrsdezernat kümmern sich um die Belange der Fußgänger, Rad-, Motorrad- und Autofahrer im Straßenverkehr in Ostwestfalen-Lippe.

Wenn Sie mit einer Entscheidung des für Sie zuständigen Straßenverkehrsamtes bei Ihrem Kreis oder bei der Stadt Bielefeld nicht einverstanden ist, können Sie diese Entscheidung hier überprüfen lassen.

Wir führen die Fahrlehrerprüfungen durch und erteilen erstinstanzlich Ausnahmegenehmigungen von einigen Verkehrsvorschriften.

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist wichtiges Anliegen der Dezernatsarbeit. Verkehrsingenieure/innen beraten und unterstützen Sie gerne in allen Fragen der Verkehrssicherheit.

Die Bezirksregierung bewilligt den Kreisen, Städten und Gemeinden nach Maßgabe der jährlichen Förderprogramme Finanzmittel des Bundes und des Landes NRW als Zuwendung für den kommunalen Straßenbau und Maßnahmen  der Nahmobilität. Ziel ist durch eine maßnahmenbezogene Förderung

  • die Gewährleistung eines sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehrs
  • die Gewährleistung eines sicheren und nutzerfreundlichen Fuß- und Radverkehrs
  • die Verbesserung des verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsangebots insbesondere durch stärkere Vernetzung der Verkehrsträger
  • die Schaffung neuer Mobilitätsangebote für Personen und Güter
  • die Verkehrsverlagerung auf den Fuß- und Radverkehr
     

Die Bezirksregierung nimmt als Bewilligungs- und Genehmigungsbehörde Aufgaben im Bereich des Personennahverkehrs wahr.

Ein breit gefächertes Spektrum bietet die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Gewährt werden regelmäßige Zuwendungen an die Aufgabenträger. Gefördert werden die Fahrzeugbeschaffung und Maßnahmen aus dem Bereich Sicherheit und Service. Infrastrukturvorhaben sind als Projekte ebenfalls zuwendungsfähig.

Des Weiteren werden Angelegenheiten nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) bei Bahnübergängen mit kommunalen Straßenbaulastträgern verwaltet.

Hinzu kommt die Verwaltung der Ausgleichszahlungen nach § 16 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).

Mit der integrierten Gesamtverkehrsplanung sollen sämtliche Verkehrsträger im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung vernetzt werden.

Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren für den Linien- und Gelegenheitsverkehr sowie für Beförderungstarife bestimmen das Zusammenspiel der beteiligten Aufgabenträger und Unternehmen.

 

In diesem Dezernat werden nicht nur die Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für alle Straßen, sondern auch für Eisenbahnen, Straßenbahnen und Energieversorgungsleitungen in einem Dezernat konzentriert.

 

Stand: November 2024