BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Die Erreichung der Klimaziele, die Energiewende und der damit zusammenhängende zügige Ausbau der erneuerbaren Energien stellt eine der zentralen gesellschaftlichen Zukunftsaufgaben für die kommenden Jahre und Jahrzehnte dar.

Dies wird auch in den Zielfestlegungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) deutlich. Die Energiewende ist dabei von herausragender Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele. Sie ist auch erforderlich, um die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Der § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) räumt den erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung im Rahmen der Schutzgüterabwägung ein, da diese, bis die Stromerzeugung in der Bundesrepublik nahezu treibhausgasneutral ist, im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Die Transformation und Sicherung der Energieversorgung als zentrales Element der Daseinsvorsorge ist eines der dynamischsten Themenfelder in der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion. Die Umstellung auf eine nachhaltige, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung ist eine der zentralen gesellschaftlichen Zukunftsaufgaben
in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Dabei spielt neben der Erreichung der Klimaschutzziele auch die Sicherung der Energieversorgung eine wichtige Rolle. Die notwendige Transformation der Energieversorgung hat sich bereits in einer Vielzahl neuer bzw. angepasster Rechtsgrundlagen niedergeschlagen.

Die Region OWL ist sich des notwendigen Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele bewusst und stellt sich daher den raumordnerischen Herausforderungen, welche mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien einhergehen.

Die inhaltliche Zuständigkeit des Sachgebietes umfasst die Themenbereiche

  • Windenergie
  • Freiflächen- Solarenergie
  • Biomasse