Die inhaltliche Zuständigkeit des Sachgebietes umfasst die Themenbereiche
- Verkehrsinfrastruktur mit Straßenverkehr, Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Güterverkehr, Wasserstraßen und Luftverkehr,
- Leitungsbandinfrastruktur mit den raumbedeutsamen Hochspannungsfreileitungen, größeren Gasversorgungsleitungen und Rohrleitungsanlagen
Die Aufgabenschwerpunkte sind
- regionsbezogene Erarbeitung von übergeordneten raumordnerischen Zielvorgaben für die nachfolgende kommunale und Fachplanungsebene und
- Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung der raumordnerischen Zielsetzungen.
Mit den Instrumenten der
- Aufstellung und Änderung des Regionalplans,
- Beteiligung und Abstimmung bei den Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung,
- Beteiligung und Abstimmung bei den Vorhaben der Fachplanung (z.B.: Bundesverkehrswegeplanung, integrierte Gesamtverkehrsplanung, Linienbestimmungsverfahren, Nahverkehrsplanerstellung usw.),
- der Durchführung von Raumordnungsverfahren (zur raumplanerischen Trassenfindung von bandinfrastrukturellen Vorhaben)
werden die unterschiedlichen räumlichen Vorstellungen der verschiedenen Planungsträger auf der Grundlage der gültigen raumordnerischen Zielvorgaben koordiniert und untereinander abgestimmt.
Raumbedeutsame Vorhaben werden auf ihre Übereinstimmung mit den Zielvorgaben der Raumordnung überprüft bzw. diese entsprechend fortgeschrieben.
Darüber hinaus werden die räumlichen Entwicklungsvorstellungen der Region OWL in den übergeordneten Zielfindungsprozess auf Landesebene eingebracht.
Zur Übersicht raumrelevanter Nutzungen werden sachgebietsbezogene Raumordnungskataster (Hochspannungsfreileitungsnetz, regional bedeutsames Gasleitungsnetz und Verkehrsnetz) geführt.
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