
Regionalplan OWL (Stand 1. Änderung)
Der Regionalplan OWL stellt seit seiner Rechtskraft am 16. April 2024 erstmals einen einheitlichen Regionalplan für den gesamten Planungsraum Ostwestfalen-Lippe dar und bildet die maßgebliche Planungsgrundlage für die künftige Entwicklung der Region. Es können Änderungen des Regionalplans OWL vorgenommen werden. Sind diese Verfahren abgeschlossen, werden die Änderungen Teil des Gesamtplans.
Planunterlagen zum Regionalplan OWL (Stand 1. Änderung)
Die Planunterlagen umfassen den rechtskräftigen Regionalplan OWL einschließlich aller aktuellen Änderungen sowie die Umweltberichte mit den entsprechenden Anhängen.
Der Regionalplan OWL mit integrierter Begründung und Erläuterung setzt sich aus textlichen Festlegungen (Textteil), zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000) und Erläuterungskarten zusammen.
Weitere Planunterlagen, die einzelne Änderungen betreffen und bekannt gemacht wurden, werden nach deren Rechtskraft Teil des gesamten Planwerks und sind daher unten stehend mit aufgelistet.
Die textlichen Festlegungen gemäß § 32 Abs. 6 LPlG DVO
- konkretisieren – soweit neben den zeichnerischen Festlegungen erforderlich – selbständig und ergänzend die Grundsätze und Ziele des LEP NRW für den Planungsraum,
- können die zeichnerischen Festlegungen hinsichtlich raumbedeutsamer Funktionen und Nutzungen konkretisieren und differenzieren,
- sollen sachliche, räumliche und zeitliche Beziehungen und Abhängigkeiten der Festlegungen untereinander und bei der Umsetzung in nachfolgende Planungs- und Genehmigungsverfahren und -entscheidungen aufzeigen.
Sie sind entweder als Ziele oder Grundsätze der Raumordnung formuliert. Wegen der besonderen Bedeutung hinsichtlich ihrer oben beschriebenen unterschiedlichen Bindungswirkung sind sie ausdrücklich als Ziele oder Grundsätze bezeichnet.
Die textlichen Festlegungen des Regionalplans OWL wurden im Rahmen der 1. Änderung geändert bzw. ergänzt. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der 2. Änderung des LEP NRW, fachgesetzlicher Änderungen und der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW. Die textlichen Anpassungen bezogen sich dabei auf Festlegungen zu den Waldbereichen und den Bereichen für den Schutz der Natur (BSN) in Kapitel 4. Des Weiteren erfolgte eine grundlegende Überarbeitung des Kapitels 9. Im Kapitel 9 wurden zum einen sämtliche im Rahmen der 2. Änderung des LEP NRW geänderten landesplanerischen Vorgaben zur Windenergie und Freiflächen-Solarenergie dargelegt. Zum anderen erfolgte darauf aufbauend eine Ergänzung von Zielen und Grundsätzen für die regionalplanerische Steuerung von Windenergie und Freiflächen-Solarenergieanlagen
» Textliche Festlegungen (PDF, 49,3 MB)
Im Kartenteil des Regionalplans OWL werden Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete festgelegt. Weiterhin enthält er nachrichtlich übernommene zeichnerische Inhalte mit rein informatorischem Charakter.
Ein Vorranggebiet (§ 7 Abs. 3 Nr. 1) für eine bestimmte raumbedeutsame Funktion oder Nutzung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesem Gebiet ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind.
Vorranggebiete dienen dazu, entweder standortgebundene Nutzungen oder Funktionen zu sichern oder deren gezielter Entwicklung in einem bestimmten Gebiet. Ein Vorranggebiet hat den Charakter eines Ziels der Raumordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG und ist damit endabgewogen. Das heißt, dass dadurch, dass die Abwägung bereits abgeschlossen ist und auf der Ebene der nachfolgenden Planungen kein Entscheidungsspielraum bzgl. der Umsetzung der Festlegung besteht.
Die Vorbehaltsgebiete (§ 7 Abs. 3 Nr. 2) sollen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen vorbehalten bleiben, denen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist.
Vorbehaltsgebiete haben den Charakter von Grundsätzen der Raumordnung und sind damit der endgültigen Abwägung im Rahmen der nachfolgenden Planung zugänglich. Sie wirken also eher rahmensetzend und überlassen die konkrete Ausgestaltung der nachfolgenden Planungsebene. Ein Vorbehalt ist dabei nicht ohne Weiteres zu überwinden, sondern er erfordert eine fundierte Begründung im konkreten Einzelfall.
Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.
» Zeichnerische Festlegungen – Gesamtplan (Interaktives PDF, 100,5 MB)
» Zeichnerische Festlegungen – Legende (PDF, 0,3 MB)
» Geodaten der zeichnerischen Festlegung – Shape-Dateien (ZIP-Format, 30,3 MB)
Nach § 12 Abs. 1 LPlG NRW bestehen Raumordnungspläne ergänzend zum ROG aus textlichen und/oder zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die LPlG DVO konkretisiert die möglichen Inhalte der Erläuterungen. Die Erläuterungen haben vor allem den Zweck, die Anwendung der jeweiligen Festlegung auf der nachfolgenden Planungsebene zu erleichtern. Insoweit dienen diese auch dem Verständnis der jeweiligen Festlegung.
Erläuterungen erklären – auch in Form von Erläuterungskarten – und geben weitere Hinweise zu den formulierten Zielen und Grundsätzen. Eigene rechtliche Wirkungen entfalten diese nicht. Es handelt sich lediglich um Auslegungshilfen der formulierten regionalplanerischen Festlegungen.
Thema Siedlung:
» Erläuterungskarte 1 - Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche (PDF, 1.7 MB)
» Erläuterungskarte 2 - Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept (PDF, 2.5 MB)
» Erläuterungskarte 3 - Plankrankenhäuser (PDF, 1,8 MB)
Thema Freiraum & Umwelt:
» Erläuterungskarte 4 - Kulturlandschaften (PDF, 5 MB)
» Erläuterungskarte 5 - Wertstufen der Landschaftsbildeinheiten (PDF, 2,9 MB)
» Erläuterungskarte 6 - Landschaftsräume (PDF, 2,1 MB)
» Erläuterungskarte 7 - Klimaanalyse (PDF, 2,1 MB)
» Erläuterungskarte 8 - Biotopverbundstufen (PDF, 12,1 MB)
» Erläuterungskarte 9 - Natura 2000 - Gebiete (PDF, 1,9 MB)
» Erläuterungskarte 10 - Hochwassergefährdete Bereiche (PDF, 2,1 MB)
» Erläuterungskarte 12 - Schutzwürdige Böden (PDF, 2,8 MB)
» Erläuterungskarte 13 - Klimarelevante Böden (PDF, 17,5 MB)
» Erläuterungskarte 14 - Reservegebiete für den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe (PDF, 3,5 MB)
Thema Verkehr & technische Infrastruktur:
» Erläuterungskarte 15 - Schienenverkehr, ÖPNV, Radverkehr (PDF, 2.2 MB)
» Erläuterungskarte 16 - Güterverkehr (Bestand) (PDF, 2 MB)
» Erläuterungskarte 17 - Stadtbahn Bielefeld (PDF, 1 MB)
» Erläuterungskarte 18 - Raumbedeutsame Freileitungen - Strom (Bestand) (PDF, 2 MB)
» Erläuterungskarte 19 - Raumbedeutsame Gasleitungen (Bestand) (PDF, 2 MB)
Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans bzw. Regionalplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transparent machen und offenlegen. Um eine möglichst umweltverträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten.
Der Umweltbericht zum Regionalplan OWL ist ein selbstständiges Dokument neben dem Entwurf des Regionalplans OWL.
Jede Änderung des Regionalplans OWL erfordert die Erstellung eines Umweltberichts. Nachfolgend sind die Umweltberichte sowie die entsprechenden Anhänge zur Neuaufstellung des Regionalplans OWL und zu den einzelnen rechtskräftigen Regionalplanänderungen als ZIP-Dateien zum Download verfügbar.
» Umweltbericht Regionalplan OWL (PDF, 18.3MB)
» Umweltbericht Anhang A - Bewertungsgrundlagen (ZIP-Datei, 6.9MB)
» Umweltbericht Anhang B - FFH-Vorprüfungen (ZIP-Datei, 196MB)
» Umweltbericht Anhang C - Prüfbögen Teil 1 GT,BI,HF,LIP (ZIP-Datei, 157.5MB)
» Umweltbericht Anhang C - Prüfbögen Teil 2 MI,PB,HX (ZIP-Datei, 111.4MB)
» Umweltbericht Anhang D - WRRL (ZIP-Datei, 6.7MB)
» Umweltbericht Anhang E - Gesamtübersicht Umweltauswirkungen (ZIP-Datei, 6.4MB)
» Umweltbericht mit Anhängen - 1. Änderung (ZIP-Datei, 202.6MB)
Nach § 10 Abs. 3 ROG bietet die zusammenfassende Erklärung eine kurze, verständliche Information darüber, wie Umweltbelange sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den Regionalplan einfließen. Sie erläutert auch, warum der Plan nach Abwägung aller Möglichkeiten ausgewählt wurde.
Zusammen mit dem Umweltbericht wird die zusammenfassende Erklärung dem Regionalplan beigefügt. Sie ist nicht identisch mit der Planbegründung, sondern fasst einige wichtige Punkte daraus zusammen und dient vor allem der allgemeinen Information. Ziel ist es, die Öffentlichkeit auf verständliche Weise über die Umweltauswirkungen des Plans zu informieren.
» Zusammenfassende Erklärung zur Neuaufstellung Regionalplan OWL (PDF, 0.6MB)
» Zusammenfassende Erklärung zur 1. Änderung Regionalplan OWL (PDF, 1MB)