BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Moderne Arbeitsplätze und Arbeitsstätten müssen zahlreichen Anforderungen genügen. Unverzichtbar ist dabei, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Unfallgefahren entstehen häufig immer noch durch die nicht ordnungsgemäße Beschaffenheit, Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten.

Im Rahmen der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde sie an EU-Vorgaben angepasst und modernisiert. Die moderne Gesetzgebung gibt in erster Linie Schutzziele vor. Wie diese Schutzziele erreicht werden wird in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ehem. Arbeitsstättenrichtlinien; kurz: ASR) konkretisiert. Wendet der Arbeitgeber die ASR an, kann er davon ausgehen, dass er die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung einhält. Bei einer Abweichung von den technischen Regeln müssen jedoch Maßnahmen getroffen werden, durch die gewährleistet wird, dass das Schutzziel für die Beschäftigten in gleichem Maße erreicht wird. Damit steigt die Flexibilität und Freiheit bei der Umsetzung der Rechtsvorschrift in der Praxis. Gleichermaßen steigt die Eigenverantwortung für den Arbeitgeber als Anwender der Rechtsvorschrift. Das Betrachten von Gefahren und das Festlegen von Maßnahmen im Arbeitsschutz gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers und erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Ortsnahe Ansprechpartner für Beschäftigt und Arbeitgeber sind die Bezirksregierungen in NRW

In NRW sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster ortsnahe Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und beraten die Betriebe bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten.

Die Fachaufgabe Arbeitsstätten und physikalische Belastungen bei der Bezirksregierung Detmold beschäftigt sich z.B. mit Folgenden Themengebieten:

  • Pausenräume, Sanitärräume und Unterkünfte
  • Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen
  • Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • Beschaffenheit von Verkehrswegen, Treppen und Fußböden
  • Beleuchtung, Raumlüftung und Raumtemperatur Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungswege, Notausgangstüren
  • Lärm- und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV)
  • Heben und Tragen von Lasten (LasthandhabV)
  • Bildschirmarbeit
  • Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz* 

*Für das Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Ordnungsämter) zuständig.