Dort, wo sich Menschen niederlassen, sprechen wir von 'Besiedlung'.
In Ostwestfalen-Lippe (OWL) beträgt der Anteil der besiedelten Fläche ca. 16,8 % (Siedlungs- und Verkehrsfläche, 31.12.2018).
Der besiedelte Bereich gliedert sich regionalplanerisch in
- Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und
- Gewerblich- / industrielle Siedlungsbereiche (GIB).
Um eine möglichst flächensparende und freiraumschonende Entwicklung zu gewährleisten, enthält der Landesentwicklungsplan (LEP) Grundsätze und Ziele zur Siedlungsentwicklung des Landes NRW. Diese sind im Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold übernommen und konkretisiert worden.
Die Siedlungsstruktur richtet sich nach dem Leitbild der flächensparenden Siedlungsentwicklung und dem Leitbild der nachhaltigen europäischen Stadt.
Die zentralörtliche Gliederung, die dem Leitbild der „dezentralen Konzentration“ zugrunde liegt, ist eine weitere siedlungsstrukturelle Unterteilung, die den Kommunen ─ entsprechend ihrer Größe und Bedeutung für die Region ─ Funktionen zuerkennt.
- Oberzentren
haben die Aufgabe, oberzentrale Funktionen, wie z.B. Universitäten für ihren oberzentralen Versorgungsbereich vorzuhalten; - Mittelzentren
haben die Aufgabe, mittelzentrale Funktionen, wie z.B. Krankenhäuser, Berufsschulen o.ä. für ihren mittelzentralen Versorgungsbereich vorzuhalten; - Grundzentren
halten den Grundbedarf für die Versorgung der Bevölkerung vor.
Die Entwicklung der Siedlungsstruktur ist vorrangig auf die zentralen Orte (zentralörtlich bedeutsame allgemeine Siedlungsbereiche) der Kommunen zu konzentrieren. Bei mehreren Zentren in einer Kommune sind Funktionsteilungen festzulegen, wie z.B. Verwaltung in einem und Bildungseinrichtungen im anderen Zentrum. Diese Funktionsteilungen sollen eine kostengünstige Finanzierung sowie eine effektive Ausnutzung ermöglichen. Stadt-/Ortsteile mit einer Größe von weniger als 2.000 Einwohnern wird ausdrücklich eine bedarfsgerechte, an die vorhandene Infrastruktur angepasste Siedlungsentwicklung zugesichert.
Arbeitsplätze sollen möglichst nahe am Wohnort liegen. Ebenso soll die Versorgung der Bürger gewährleistet werden. Eine hohe landesplanerische Bedeutung hat dabei auch der großflächige Einzelhandel. Bei der Ansiedlung solcher Vorhaben sind entsprechende Standortkriterien und mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
Die regionalplanerischen Ziele und Grundsätze sind die siedlungstrukturellen Leitlinien, die mit dem Regionalplan in einen quantitativen und qualitativen regionalen Rahmen umgesetzt werden. An diesem richten die Kommunen ihre städtebaulichen Planungen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne o.ä.) aus.
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