Planung und Verkehr

Die Bezirksregierung Detmold nimmt aufsichtsbehördliche und planerische Aufgaben in den Bereichen Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr und Verkehr (Abteilung 2 ), Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft (Abteilung 3) sowie Umwelt und Naturschutz (Abteilung 5) wahr.

 

Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere:

Raumordnung bzw. Regional- und Landesplanung mit der Erarbeitung des Regionalplanes (früher: Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk.

Die Raumordnung umfasst Planungen und Maßnahmen, die der gezielten Gestaltung und Entwicklung eines Gebietes/Raumes dienen. Zentrales Anliegen ist es, das Gebiet einerseits optimal zu entwickeln und andererseits soweit wie möglich zu schützen.

Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er wird vom Regionalrat beschlossen. Der Regionalplan ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Er bildet aber auch die Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden. In seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan beziehen sich die Ziele des Regionalplanes auf die Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Linienbestimmung und Planfeststellung von Straßen

Planfeststellungsverfahren dienen der verwaltungsmäßigen Bewältigung komplexer raumbezogener Vorhaben, haben also deren Einordnung in die Fläche und Umwelt zum Gegenstand. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller Belange (z.B. Naturschutz, Landwirtschaft, privates Eigentum) mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten (z. B. Verbesserung der Verkehrssicherheit, Entlastung von Lärm und Abgasen) statt. Ein besonderes Merkmal der Planfeststellung ist die so genannte "Konzentrationswirkung". Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen, an und für sich notwendigen Genehmigungen (z. B. wasserrechtliche Erlaubnisse, naturschutzrechtliche Befreiungen) ersetzt. Es wird also nur eine einzige "Genehmigung" erteilt.

Gebündelt in einem Dezernat werden bei der Bezirksregierung Detmold Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für alle Straßen (auch für Autobahnen und Bundesstraßen) sowie für Eisenbahnen, Straßenbahnen und Energieversorgungsleitungen durchgeführt.

Bedarfsplanung für Landesstraßen und das ÖPNV-Netz

Der zukünftige Bedarf an Landesstraßen und Schienenwegen (ÖPNV und SPNV) wird in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) ermittelt. Die Bezirksregierung ist an dem komplexen Verfahren der Bedarfsermittlung beteiligt. Die Ergebnisse werden in einem Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan dargestellt, der sich aus einem Teil "Schiene" und einem Teil "Straße" zusammensetzt. Der Teil "Straße" des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans wird auch als Landesstraßenbedarfsplan bezeichnet.

Bauleitplanung und Stadtplanung

Der Bezirksregierungen haben die Aufgabe, die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden (und deren Änderungen) daraufhin zu überprüfen, ob das Verfahren zur Aufstellung der Pläne oder der Planinhalt dem Baurecht und anderen Rechtsvorschriften entspricht. Damit wird sichergestellt, dass die übergeordnete Planung des Landes in Form von Landes- und Gebietsentwicklungsplänen und dass die Fachplanungen, z. B. Natur- oder Wasserschutz, im Rahmen der Bauleitplanung beachtet werden.

Die zuvor genannten Aufgaben bilden Schwerpunkte in diesem Themenbereich. Tätigkeitsfelder der Bezirksregierung auf dem Gebiet Planung und Verkehr finden sich in folgenden Bereichen:

 

Stand: September 2022