Planung und Verkehr
Die Bezirksregierung Detmold nimmt aufsichtsbehördliche und planerische Aufgaben in den Bereichen Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr und Verkehr (Abteilung 2 ), Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft (Abteilung 3) sowie Umwelt und Naturschutz (Abteilung 5) wahr.
Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere:
Raumordnung bzw. Regional- und Landesplanung mit der Erarbeitung des Regionalplanes (früher: Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk.
Die Raumordnung umfasst Planungen und Maßnahmen, die der gezielten Gestaltung und Entwicklung eines Gebietes/Raumes dienen. Zentrales Anliegen ist es, das Gebiet einerseits optimal zu entwickeln und andererseits soweit wie möglich zu schützen.
Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er wird vom Regionalrat beschlossen. Der Regionalplan ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Er bildet aber auch die Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden. In seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan beziehen sich die Ziele des Regionalplanes auf die Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Linienbestimmung und Planfeststellung von Straßen
Planfeststellungsverfahren dienen der verwaltungsmäßigen Bewältigung komplexer raumbezogener Vorhaben, haben also deren Einordnung in die Fläche und Umwelt zum Gegenstand. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller Belange (z.B. Naturschutz, Landwirtschaft, privates Eigentum) mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten (z. B. Verbesserung der Verkehrssicherheit, Entlastung von Lärm und Abgasen) statt. Ein besonderes Merkmal der Planfeststellung ist die so genannte "Konzentrationswirkung". Das bedeutet, dass der Planfeststellungsbeschluss alle anderen, an und für sich notwendigen Genehmigungen (z. B. wasserrechtliche Erlaubnisse, naturschutzrechtliche Befreiungen) ersetzt. Es wird also nur eine einzige "Genehmigung" erteilt.
Gebündelt in einem Dezernat werden bei der Bezirksregierung Detmold Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für alle Straßen (auch für Autobahnen und Bundesstraßen) sowie für Eisenbahnen, Straßenbahnen und Energieversorgungsleitungen durchgeführt.
Bedarfsplanung für die Verkehrsinfrastruktur des Landes NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt langfristige, auf Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen basierende Bedarfspläne für ÖPNV, Landesstraßen und Radschnellverbindungen, zur Planung und Priorisierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Landes, auf.
Nachfolgend eine kurze Übersicht zu den einzelnen Bedarfsplänen:
- ÖPNV-Bedarfsplan
Zur Förderung von ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Erneuerung der Infrastrukturen von Stadt‑, Straßen-, und Regionalbahnen, zur Reaktivierung oder Elektrifizierung von Schienenstrecken oder zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen und Fahrzeugen, stellt das Land einen ÖPNV-Bedarfsplan auf. Der bestehende ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammt aus dem Jahr 2006. Die Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wird derzeit vorbereitet. - Landesstraßenbedarfsplan
Für den Bau neuer Landesstraßen und für die wesentliche Änderung bestehender Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes wird ein Landesstraßenbedarfsplan aufgestellt und fortgeschrieben. Der bestehende Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammt aus dem Jahr 2007. Die Neuaufstellung des Landesstraßenbedarfsplans wird derzeit vorbereitet. - Radschnellverbindungsbedarfsplan
Für den Bau neuer Radschnellverbindungen und für die wesentliche Änderung bestehender Radschnellverbindungen des Landes wird ein Radschnellverbindungsbedarfsplan aufgestellt und fortgeschrieben. Die erstmalige Aufstellung des Bedarfsplans für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird derzeit vorbereitet.
Bauleitplanung und Stadtplanung
Der Bezirksregierungen haben die Aufgabe, die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden (und deren Änderungen) daraufhin zu überprüfen, ob das Verfahren zur Aufstellung der Pläne oder der Planinhalt dem Baurecht und anderen Rechtsvorschriften entspricht. Damit wird sichergestellt, dass die übergeordnete Planung des Landes in Form von Landes- und Gebietsentwicklungsplänen und dass die Fachplanungen, z. B. Natur- oder Wasserschutz, im Rahmen der Bauleitplanung beachtet werden.
Die zuvor genannten Aufgaben bilden Schwerpunkte in diesem Themenbereich. Tätigkeitsfelder der Bezirksregierung auf dem Gebiet Planung und Verkehr finden sich in folgenden Bereichen:
- Landesvermessung und Liegenschaftskataster
- Bauaufsicht, Städtebau, Denkmalangelegenheiten
- Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
- Arbeitsschutz
- Themenbeispiele: Arbeitszeiten von Kraftfahrern, Schutz vor Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter
- Immissionsschutz
- Themenbeispiel: Durchführung von Genehmigungsverfahren mit Prüfung der Umweltverträglichkeit, für z.B. Abfallverbrennungsanlagen, Kraftwerke, Zementwerke, Chemieanlagen usw.
- Geschäftsstelle des Regionalrats
- Durchsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung
- Förderung des kommunalen Straßenbaus, Straßenpläne und –programme,
- Integrierte Gesamtverkehrsplanung, Personennahverkehr, Eisenbahnangelegenheiten
- Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, Planung und Ausführung in der Flurbereinigung
- Themenbeispiel: Förderungen für Ländliche Entwicklungskonzepte, die Dorfentwicklung oder die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes oder die Verbesserung der Agrarstruktur.
Stand: September 2022
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