BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Grundlage für die strategische Verkehrsinfrastrukturplanung in Deutschland ist seit den 1970er Jahren der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er enthält eine verkehrsträgerübergreifende, integrierte Planung. Beim BVWP handelt es sich um ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument, er ist jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm und hat keinen Gesetzescharakter. Der Planungshorizont des derzeit gültigen BVWP läuft bis zum Jahr 2030.

Das Land NRW und der Regierungsbezirk Detmold wurde vor Erarbeitung des BVWP (damals noch BVWP 2015) in der Anmeldung von zu überprüfenden Projekte beteiligt. Weitergehende Informationen zu Beratungen des Regionalrates zur Projektanmeldung für die Bereiche Straße (10.10.2012), Schiene (24.09.2012) und Bundeswasserstraßen (24.09.2012) sowie zur Information über den Entwurf des Plans (16.04.2016) finden Sie auf der Seite des Regionalrats Detmold.

Nach der Meldung aus allen Bundesländern wurden alle vorgeschlagenen Projekte durch den Bund bzw. von ihm beauftragte Gutachter bewertet. Dies schließt eine Umweltbewertung und eine Nutzen-Kosten-Analyse ein. Der BVWP 2030 wurde am 3.August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Am 2.Dezember 2016 hat der Bundestag die Ausbaugesetze (inkl. der Bedarfspläne) für Schiene, Straße und die Wasserstraße beschlossen, die auf dem BVWP aufbauen.

Weitere Informationen und links zum Bundesverkehrswegeplan finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für  Digitales und Verkehr.