BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Wir stellen Ihnen nachfolgend verschiedenste Informationen und Links auch zu weiterführenden externen Seiten zu den Themen Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Verkehrstechnik sowie Nahmobilität zur Verfügung.

Bei Fragen, Anregungen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an die unter Kontakt benannten Verkehrsingenieure des Dezernates.

Straßenverkehrsrecht

Wichtigstes Ziel des Straßenverkehrsrechts ist es, Gefahren von Verkehrsteilnehmenden abzuwenden.

Aufgabenbereich

Als Obere Straßenverkehrsbehörde nimmt die Bezirksregierung Detmold die Fachaufsicht über die unteren Straßenverkehrsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Detmold wahr.

Auch dient sie als Ansprechpartnerin für verschiedene Belange, insbesondere in ihrer Funktion als Mittelbehörde zwischen dem Verkehrsministerium und dem kommunalen Bereich. Die straßenverkehrsbehördlichen Angelegenheiten für die Autobahnen im Regierungsbezirk sind am 01.01.21 von der Bezirksregierung auf die Autobahn GmbH des Bundes übertragen worden.

Um vor allem Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss gezielt zu verbessern, aber auch gleichzeitig die Belange des sich stetig ändernden Mobilitätsverhaltens hin zu immer mehr Fuß- und Radverkehr zu berücksichtigen, werden durch die Bezirksregierung Detmold als Obere Straßenverkehrsbehörde weitere unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen, wie beispielsweise:

  • Unfallkommissionsarbeit:

Zusammenarbeit in Unfallkommissionssitzungen und bei Ortsterminen mit den jeweils betroffenen Straßenverkehrs- und Baubehörden sowie der Polizei zur Beseitigung von sog. Unfallhäufungsstellen und unfallauffälligen Bereichen.

  • Präventive Verkehrssicherheitsarbeit:

Begleitung und Controlling der vorgeschriebenen, regelmäßig durchzuführenden Verkehrsschauen, durchgeführt durch die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden vorrangig zum Zweck der Erkennung von Defiziten; Beratung und Hilfestellung für die Kommunen.

  • Mitwirkung in Gremien auf Landesebene zur Gestaltung von Erlassen und Regelwerken
  • Mitgliedschaft und Mitarbeit in Netzwerken zur Förderung der Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr), zum Beispiel aktive Mitgliedschaft in der AGFS-NRW (f. nähere Infos siehe Linkliste)
  • Anfertigung von Stellungnahmen sowie Beratung bei straßenverkehrsrechtlichen und -technischen sowie verkehrssicherheitsrelevanten Fragestellungen oder straßenbaulichen Gestaltungsfragen
  • Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der für den Themenbereich relevanten Vorschriften und Regelwerken im Regierungsbezirk Detmold
  • Straßenverkehrsrechtliche Prüfung von Planungen im Rahmen von Förderprojekten und Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
  • Beratung der Kreise und Kommunen bei der Umsetzung verkehrstechnischer und -planerischer Maßnahmen