BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Förderung örtlicher Verkehrssicherheitsaktionen

Fördergegenstand

Förderfähig sind Ausgaben zur Durchführung von örtlichen Verkehrssicherheitsaktionen.

Bei diesen Aktionen können die Antragsstellenden kreativ werden, da es keine Förderrichtlinie gibt.

Unter folgendem Link finden Sie eine Liste des Zukunftsnetz Mobilität NRW mit Anregungen und Beispielaktionen für mehr Verkehrssicherheit.

Im Weiteren steht Ihnen der Förderfinder NRW zur Verfügung. 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen.

Förderquote

Die Zuwendung beträgt 80 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Diese erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Der Eigenanteil in Höhe von 20 v. H. kann auch durch Fremdmittel (z. B. Sponsoring) finanziert werden.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der jährliche Zuwendungsbedarf wird auf Abfrage von den Kommunen an die jeweilige Bezirksregierung bis Anfang des Förderjahrs gemeldet. Die Zuweisung der Haushaltsmittel durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die auf die Bedarfsmeldung der Bezirksregierungen basieren, erfolgt im Frühjahr. Auf Grundlage dieser Zuweisung stellen die Kommunen, die Bedarf angemeldet haben, einen entsprechenden Förderantrag und die Bezirksregierungen erstellen den Zuwendungsbescheid für die Kommune.

Rahmenbedingungen

  • Investive Maßnahmen sowie Personalausgaben werden nicht gefördert.
  • Give-Aways werden nur im Rahmen von Aktionen oder Veranstaltungen gefördert. Die Kosten der Give-Aways sollten im Verhältnis (maximal 25 v. H.) zu den Gesamtkosten der Veranstaltung stehen. Zur Berechnung der 25 v. H. werden auch Personalkosten herangezogen.
  • Aktionen/Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme des Landes NRW finanziert werden, können nicht gefördert werden.
  • Vorhandene Förderrichtlinien, wie die FöRi Mobilitätsmanagement
    oder die FöRi Nahmobilität sind vorrangig anzuwenden.
  • Die förderfähigen Maßnahmen müssen einen Bezug zur Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) haben.