Die Bezirksregierung Detmold ist Genehmigungsbehörde für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (§68 FeV).
Als Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Detmold für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und mit Kraftfahrzeugen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) tätig. Der überwiegende Teil dieser Tätigkeit liegt in den Bereichen des sog. Linienverkehrs mit Kraftomnibussen, der Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen und des Mietomnibusverkehrs. Die Genehmigungen werden zum einen auf der Grundlage nationalen Rechts erteilt, werden aber bereits jetzt und verstärkt in Zukunft durch europäisches Recht ergänzt.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Stand: Oktober 2023
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