BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Zuständigkeit, Rechtsgrundlagen und häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Bezirksregierung Detmold ist zentral für die Durchführung der Fahrlehrerprüfung in den nordrhein-westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster zuständig. 

Der rechtliche Rahmen wird durch das Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz – FahrlG) sowie die Prüfungsordnung für Fahrlehrer (Fahrlehrer-Prüfungsverordnung – FahrlPrüfV) festgelegt. 

Die Fahrlehrerprüfung besteht aus einer Fachkundeprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil), einer fahrpraktischen Prüfung und zusätzlich in der Klasse BE aus einer Lehrprobe im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht.

Die häufigsten Fragen zum organisatorischen Ablauf der Prüfung (z.B. Ladungstermin, Krankmeldung) haben wir für Sie in Form von FAQ zusammengestellt. Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert und gepflegt.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, steht Ihnen dafür als direkte Kontaktmöglichkeit das Kontaktformular für die Geschäftsstelle des Fahrlehrerprüfungsausschusses zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zu den rechtlichen Anforderungen an die einzelnen Prüfungsteile (erforderliche Bescheinigungen, erlaubte Hilfsmittel und Prüfungsinhalte).

Zur Bescheinigung einer Prüfungsunfähigkeit kann unser Vordruck verwendet werden.

Stand: April 2025