BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Information zum Landesstraßenbedarfs/-ausbauplan

Bau und Ausbau von Landesstraßen sind Aufgaben des Landes.
Der Landesstraßenbedarfsplan ist Teil des Landesstraßenausbaugesetzes und zeigt die Projekte auf, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn bis 15 Jahren umgesetzt werden sollen.
Der Landesstraßenbedarfsplan wird im Einzelfall unter Benehmensherstellung im Verkehrsausschuss des Landtags fortgeschrieben.

Der Landesstraßenausbauplan wird auf der Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans vom Verkehrsausschuss des Landtages festgelegt.
Um den Ausbau nach den Bedarfsplänen mittelfristig umzusetzen, legt das Land seine Bauabsichten für einen Zeitraum von fünf Jahren fest.
Seit 2011 werden Bedarfsplanmaßnahmen einer Priorisierungsliste folgend realisiert.

Information zum Ausbauprogramm für Vorhaben des Landesstraßenausbauplanes und zum Ausbauprogramm für Radschnellwege

Das Bauprogramm für Landesstraßen wird auf Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans und Landesstraßenausbauplans jährlich neu festgelegt.
Im Rahmen der Einbringung des Haushaltsgesetzentwurfes wird dabei das Benehmen des Verkehrsausschusses des Landtags hergestellt.
Weitere Informationen zum Landesstraßenausbauprogramm finden Sie auf den Seitens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Informationen zu Radschnellwegen finden Sie bei Landesbetrieb Straßenbau.NRW.

Information zum jährlichen Bauprogramm für den Um-und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. Euro sowie Radwegebau an bestehenden Landesstraßen

Die Um- und Ausbaumaßnahmen bis ca. 3 Mio. € Gesamtkosten und den Radwegebau an bestehenden Landestraßen priorisiert der Regionalrat auf Vorschlag des Landesbetriebs Straßebau NRW.
Weitergehende inhaltliche Informationen zu den Maßnahmen (z. B. Maßnahmen für das Jahr 2021 beraten am 07.12.2020) finden Sie auf der Seite des Regionalrats Detmold.