BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen im Bereich der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der "Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM)".

Übergeordnete Zielsetzungen

Förderfähig sind Vorhaben, die alle oder einzelne der folgenden übergeordneten Zielsetzungen fördern:

  • Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
  • Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.

Die Förderung dieser Zielsetzungen durch das jeweilige Vorhaben ist im Rahmen der Antragstellung darzulegen.

Fördertableau

Was wird gefördertWer Wird gefördertFördersatz
Nachhaltige urbane MobilitätspläneGemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände80 v. H.
StudienUniversitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen80 v. H.
Maßnahmen zur DigitalisierungGemeinden, Gemeindeverbände, überörtlichen Zusammenschlüsse, gemeinsamen Anstalten im Sinne der §§ 5 und 5a ÖPNVG NRW80 v. H.
MobilstationenGemeinden, Gemeindeverbände80 v. H.
Betriebliches MobilitätsmanagementGemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, die die Regeln der einschlägigen De-minimis-Verordnung einhalten80 v. H.
Schulisches MobilitätsmanagementGemeinden und Kreise80 v. H.
Sonstige Maßnahmen des MobilitätsmanagementsGemeinden und Kreise80 v. H.
Carsharing-DiensteGemeinden, GemeindeverbändeSiehe Nr. 8.2.4 FöRi-MM
Zweiradsharing-DiensteGemeinden, GemeindeverbändeSiehe Nr. 8.2.4 FöRi-MM
MachbarkeitsstudienGemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Unternehmen, die die Regeln der einschlägigen De-minimis-Verordnung einhalten80 v. H.
Anbieterübergreifende LadebereicheGemeinden, Gemeindeverbände, Unternehmen, die die Regeln der einschlägigen De-minimis-Verordnung einhalten80 v. H.
Software LösungenGemeinden, Gemeindeverbände, private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung80 v. H.
Evaluation von MaßnahmenDie Zuwendung kann beantragen, wer die zu evaluierende Maßnahme beantragt oder - im Falle der nachträglichen Evaluation - beantragt hat80 v. H.

 

Was sonst noch wichtig ist

  • Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Dokumente werden in der rechten Seitenleiste bereitgestellt.
  • Generell nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben, die auf Grundlage der §§ 12 und 13 des ÖPNVG NRW, den Förderrichtlinien Nahmobilität oder den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.
  • Für einzelne Vorhaben, speziell im investiven Bereich, sind die jeweils aufgeführten Zweckbindungsfristen zu beachten.
  • Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig im Vorfeld möglicher Förderprojekte mit der Bezirksregierung Detmold Kontakt aufzunehmen, um eine umfassende Beratung zu den geplanten Projekten sicherzustellen.

Termine

  • 31.03. Vorlage der Ausgabeblätter.
  • 30.06. Anträge eines jeden Jahres für das Jahresprogramm des Folgejahres. Über Ausnahmen von diesem Stichtag  entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium im Einzelfall.
  • 30.09. Rückmeldung zum Mittelausgleich.
  • 15.10. Letzter Termin für Mittelabruf des laufenden Haushaltsjahres.

Stand: Januar 2026