Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen im Bereich der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der "Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM)".
Übergeordnete Zielsetzungen
Förderfähig sind Vorhaben, die alle oder einzelne der folgenden übergeordneten Zielsetzungen fördern:
- Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer,
- Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
- Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.
Die Förderung dieser Zielsetzungen durch das jeweilige Vorhaben ist im Rahmen der Antragstellung darzulegen.
Fördertableau
Was wird gefördert |
Wer Wird gefördert | Fördersatz |
---|---|---|
Mobilitätskonzept | Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände | 80 v. H. |
Studien | Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen | 80 v. H. |
Maßnahmen zur Digitalisierung | Gemeinden, Gemeindeverbände, überörtlichen Zusammenschlüsse, gemeinsamen Anstalten im Sinne der §§ 5 und 5a ÖPNVG NRW | 80 v. H. |
Mobilstationen | Gemeinden, Gemeindeverbände | 80 v. H. zzgl. 10 v. H. für Planung u. Verwaltung |
Quartiersgaragen | Gemeinden, Gemeindeverbände | Festbetrag, s. Nr. 7.2.3 |
Mobilitätsmanagement | Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften öffentlichen Rechts, Unternehmen, die die Regeln der einschlägigen De-minimis-Verordnung einhalten | 80 v. H. |
Carsharing-Dienste | Gemeinden, Gemeindeverbände | Fehlbedarf, s. Nr. 9.1.4 |
Zweiradsharing-Dienste | Gemeinden, Gemeindeverbände | Fehlbedarf, s. Nr. 9.2.4 |
Machbarkeitsstudien | Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 80 v. H. |
City-Hubs und Micro-Depots | Gemeinden, Gemeindeverbände, private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 80 v. H. zzgl. 10 v. H. für Planung u. Verwaltung |
Anbieterübergreifende Paketstationen | Gemeinden, Gemeindeverbände, private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 80 v. H. zzgl. 10 v. H. für Planung u. Verwaltung |
Anbieterübergreifende Lade- und Lieferzonen | Gemeinden, Gemeindeverbände | 80 v. H. zzgl. 10 v. H. für Planung u. Verwaltung |
Software Lösungen | Gemeinden, Gemeindeverbände, private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 80 v. H. |
Evaluation von Maßnahmen | Die Zuwendung kann beantragen, wer die zu evaluierende Maßnahme beantragt oder - im Falle der nachträglichen Evaluation - beantragt hat | 80 v. H. |
Was sonst noch wichtig ist
- Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Dokumente werden in der rechten Seitenleiste bereitgestellt.
- Generell nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben, die auf Grundlage der §§ 12 und 13 des ÖPNVG NRW, den Förderrichtlinien Nahmobilität oder den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.
- Für einzelne Vorhaben, speziell im investiven Bereich, sind die jeweils aufgeführten Zweckbindungsfristen zu beachten.
- Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig im Vorfeld möglicher Förderprojekte mit der Bezirksregierung Detmold Kontakt aufzunehmen, um eine umfassende Beratung zu den geplanten Projekten sicherzustellen.
Termine
- 01.03. Vorlage der Ausgabeblätter.
- 30.06. Anträge eines jeden Jahres für das Jahresprogramm des Folgejahres. Über Ausnahmen von diesem Stichtag entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium im Einzelfall.
- 30.09. Rückmeldung zum Mittelausgleich.
- 15.10. Letzter Termin für Mittelabruf des laufenden Haushaltsjahres.
Stand: Oktober 2022
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