Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen im Bereich der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der "Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM)".
Übergeordnete Zielsetzungen
Förderfähig sind Vorhaben, die alle oder einzelne der folgenden übergeordneten Zielsetzungen fördern:
- Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer,
- Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
- Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.
Die Förderung dieser Zielsetzungen durch das jeweilige Vorhaben ist im Rahmen der Antragstellung darzulegen.
Fördertableau
| Was wird gefördert | Wer Wird gefördert | Fördersatz |
|---|---|---|
| Nachhaltige urbane Mobilitätspläne | Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände | 80 v. H. |
| Studien | Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen | 80 v. H. |
| Maßnahmen zur Digitalisierung | Gemeinden, Gemeindeverbände, überörtlichen Zusammenschlüsse, gemeinsamen Anstalten im Sinne der §§ 5 und 5a ÖPNVG NRW | 80 v. H. |
| Mobilstationen | Gemeinden, Gemeindeverbände | 80 v. H. |
| Betriebliches Mobilitätsmanagement | Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, die die Regeln der einschlägigen De-minimis-Verordnung einhalten | 80 v. H. |
| Schulisches Mobilitätsmanagement | Gemeinden und Kreise | 80 v. H. |
| Sonstige Maßnahmen des Mobilitätsmanagements | Gemeinden und Kreise | 80 v. H. |
| Carsharing-Dienste | Gemeinden, Gemeindeverbände | Siehe Nr. 8.2.4 FöRi-MM |
| Zweiradsharing-Dienste | Gemeinden, Gemeindeverbände | Siehe Nr. 8.2.4 FöRi-MM |
| Machbarkeitsstudien | Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Unternehmen, die die Regeln der einschlägigen De-minimis-Verordnung einhalten | 80 v. H. |
| Anbieterübergreifende Ladebereiche | Gemeinden, Gemeindeverbände, Unternehmen, die die Regeln der einschlägigen De-minimis-Verordnung einhalten | 80 v. H. |
| Software Lösungen | Gemeinden, Gemeindeverbände, private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung | 80 v. H. |
| Evaluation von Maßnahmen | Die Zuwendung kann beantragen, wer die zu evaluierende Maßnahme beantragt oder - im Falle der nachträglichen Evaluation - beantragt hat | 80 v. H. |
Was sonst noch wichtig ist
- Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Dokumente werden in der rechten Seitenleiste bereitgestellt.
- Generell nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben, die auf Grundlage der §§ 12 und 13 des ÖPNVG NRW, den Förderrichtlinien Nahmobilität oder den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.
- Für einzelne Vorhaben, speziell im investiven Bereich, sind die jeweils aufgeführten Zweckbindungsfristen zu beachten.
- Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig im Vorfeld möglicher Förderprojekte mit der Bezirksregierung Detmold Kontakt aufzunehmen, um eine umfassende Beratung zu den geplanten Projekten sicherzustellen.
Termine
- 31.03. Vorlage der Ausgabeblätter.
- 30.06. Anträge eines jeden Jahres für das Jahresprogramm des Folgejahres. Über Ausnahmen von diesem Stichtag entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium im Einzelfall.
- 30.09. Rückmeldung zum Mittelausgleich.
- 15.10. Letzter Termin für Mittelabruf des laufenden Haushaltsjahres.
Stand: Januar 2026