Erster Ansprechpartner bei Erteilung, Umschreibung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen sind die Straßenverkehrsämter der Stadt Bielefeld und der Kreise. Die Bezirksregierung führt die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsämter des Bezirks.
Im einzelnen ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
- Fachaufsicht über die Straßenverkehrsämter des Bezirks auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechtes
- Ausnahmegenehmigungen im Bereich der Fahrerlaubnisrechtes
- Fachaufsicht im Fahrschul- und Fahrlehrerrecht
- Durchführung des Verfahrens für Zulassung und Anerkennung von amtlich anerkannten Prüfern und Sachverständigen im Kraftfahrzeugverkehr
- Anerkennung von Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in erster Hilfe nach § 68 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 9 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
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