Das Dezernat 25 der Bezirksregierung Detmold ist Bewilligungsbehörde für den öffentlichen Personennahverkehr.
Als Bewilligungsbehörde sorgt die Bezirksregierung Detmold für eine sachgerechte Verteilung und Verwendung der staatlichen Zuwendungen.
1. Finanzielle Zuwendungen an den öffentlichen Personennahverkehr und NE-Bahnen:
- Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen nach § 231 SGB IX
- Pauschalzuwendungen für die Beförderung Auszubildender im ÖPNV nach § 11a ÖPNVG NRW
- Pauschalzuwendungen nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
- Bürgerbusförderung
- Billigkeitsleistungen und Förderprogramme im ÖPNV
- Förderung Sozialtickets
- Ausgleich gemäß § 16 AEG für NE-Bahnen
2. Aufgaben der Bezirksregierung im Eisenbahnkreuzungsrecht mit Beteiligung kommunaler Straßen.
siehe unter MEHR ZUM THEMA Eisenbahnkreuzungsrecht
Stand: September 2022
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