BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Regionalplan OWL

Der Regionalrat Detmold hat in einer Sondersitzung am 31. Januar 2024 den Feststellungsbeschluss für den Regionalplan OWL gefasst. Die Landesplanungsbehörde hat am 16. April 2024 die Bekanntmachung des Regionalplans OWL im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Damit ist erstmals ein einheitlicher Regionalplan für den gesamten Planungsraum Ostwestfalen-Lippe (OWL) wirksam geworden.

Neuaufstellung des Regionalplans OWL

Der Regionalrat hat die Regionalplanungsbehörde im Jahr 2015 beauftragt, einen neuen Regionalplan für den gesamten Planungsraum OWL zu erstellen. Die Regionalplanungsbehörde hat daraufhin mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen. Dazu zählten: die Anforderung und Begleitung der Erarbeitung von Fachbeiträgen durch Fachbehörden und Fachstellen, die Bearbeitung der statistischen Unterlagen sowie weitere technische Vorbereitungen. Zwischen 2016 und 2019 hat die Regionalplanungsbehörde dann intensive vorbereitende Gespräche mit allen Kommunen und Kreisen in OWL geführt, die „Kommunalgespräche“. Im Dezember 2019 hat der Regionalrat Leitlinien beschlossen, parallel wurde die Umweltprüfung durchgeführt und der Umweltbericht mit seinen Anhängen erarbeitet. Mit der Fertigstellung des gesamten Entwurfs des Regionalplans OWL (Entwurf 2020), der aus dem Textteil, der Karte, den Erläuterungskarten und der Umweltprüfung besteht, wurde dann am 05. Oktober 2020 der Erarbeitungsbeschluss zur Neuaufstellung durch den Regionalrat gefasst. Das Beteiligungsverfahren lief vom 01. November 2020 bis zum 31. März 2021. In das Verfahren konnte sich Jedermann einbringen und eine Stellungnahme abgeben, also z. B. Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden, Kreise, Kammern und Fachbehörden.

Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind ca. 4.000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Mit Beschluss vom 19. Juni 2023 hat der Regionalrat Detmold den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans OWL (Entwurf 2023) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung beschlossen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, diesen Verfahrensschritt durchzuführen. Die zweite Beteiligung fand vom 08. August 2023 bis einschließlich zum 09. Oktober 2023 statt. In dieser Zeit bestand die Möglichkeit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens sind noch einmal ca. 1.100 Stellungnahmen bei der Regionalplanungsbehörde eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet, fachlich bewertet und mit entsprechenden raumordnerischen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Regionalrat Detmold hat daraufhin in einer Sondersitzung am 31. Januar 2024 den Feststellungsbeschluss zum Regionalplan OWL beschlossen. Alle Unterlagen zu der Sondersitzung des Regionalrates Detmold finden Sie hier.

Gemäß § 19 Abs. 6 LPlG NRW sind Regionalpläne und Änderungen von Regionalplänen der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige des Regionalplans OWL bei der Landesplanungsbehörde ist am 01. Februar 2024 erfolgt.

Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 14 S. 1 LPlG NRW ist am 16. April 2024 erfolgt. Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist der Regionalplan OWL wirksam geworden. Die bis dahin geltenden Festlegungen der beiden räumlichen Teilabschnitte und des sachlichen Teilabschnittes Windenergie haben nun keine Gültigkeit mehr.

 

Hinweis zu den Planunterlagen

Die Planunterlagen umfassen den Regionalplan OWL und den Umweltbericht mit Anhängen. Der Regionalplan OWL mit integrierter Begründung und Erläuterung besteht aus textlichen Festlegungen (Textteil), Erläuterungskarten und zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000).

Dem Regionalplan OWL ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren bei der Planaufstellung berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).

Planunterlagen zum Regionalplan OWL

Der Regionalplan OWL enthält die Potentialflächen für die zukünftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete der Kommunen. Er steuert die Nutzung von Rohstoffvorkommen und sichert bedeutende Infrastruktur in der Region. Gleichzeitig ist er ein wichtiges Steuerungselement für den Freiraum- und Umweltschutz, denn er übernimmt u. a. die Funktion des Landschaftsrahmenplans und des forstlichen Rahmenplans und legt ein flächendeckendes zusammenhängendes System von Schutzausweisungen fest. Klimaschutz, die Schaffung eines regionalen Biotopverbundes oder der Erhalt der Kulturlandschaft sind dabei genauso Aufgaben des Regionalplans, wie der Schutz des Waldes und der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen.

 

» Textliche Festlegungen mit Begründung und Erläuterung ​​(PDF, 49 MB)

Nach § 12 Abs. 1 LPlG NRW bestehen Raumordnungspläne ergänzend zum ROG aus textlichen und/oder zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die LPlG DVO konkretisiert die möglichen Inhalte der Erläuterungen. Die Erläuterungen haben vor allem den Zweck, die Anwendung der jeweiligen Festlegung auf der nachfolgenden Planungsebene zu erleichtern. Insoweit dienen diese auch dem Verständnis der jeweiligen Festlegung.

Erläuterungen erklären – auch in Form von Erläuterungskarten – und geben weitere Hinweise zu den formulierten Zielen und Grundsätzen. Eigene rechtliche Wirkungen entfalten die Erläuterungen nicht. Es handelt sich lediglich um Auslegungshilfen der formulierten regionalplanerischen Festlegungen.

 

Thema Siedlung:

 »  Erläuterungskarte 1 - Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche (PDF, 1.7 MB)

»  Erläuterungskarte 2 - Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept (PDF, 2.5 MB)

»  Erläuterungskarte 3 - Plankrankenhäuser (PDF, 1,8 MB)
 

Thema Freiraum & Umwelt:

»  Erläuterungskarte 4 - Kulturlandschaften  (PDF, 5 MB)

»  Erläuterungskarte 5 - Wertstufen der Landschaftsbildeinheiten (PDF, 2,9 MB)

»  Erläuterungskarte 6 - Landschaftsräume (PDF, 2,1 MB)

»  Erläuterungskarte 7 - Klimaanalyse (PDF, 2,1 MB)

»  Erläuterungskarte 8 - Biotopverbundstufen (PDF, 12,1 MB)

»  Erläuterungskarte 9 - Natura 2000 - Gebiete (PDF, 1,9 MB)

»  Erläuterungskarte 10 - Hochwassergefährdete Bereiche (PDF, 2,1 MB)

»  Erläuterungskarte 11 - Heilquellenschutzgebiete, Kur- und Erholungsorte und Naturparke (PDF, 1,8 MB)

»  Erläuterungskarte 12 - Schutzwürdige Böden (PDF, 2,8 MB)

»  Erläuterungskarte 13 - Klimarelevante Böden (PDF, 17,5 MB)

»  Erläuterungskarte 14 - Reservegebiete für den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe (PDF, 3,5 MB)


Thema Verkehr & technische Infrastruktur:

»  Erläuterungskarte 15 - Schienenverkehr, ÖPNV, Radverkehr (PDF, 2.2 MB)

»  Erläuterungskarte 16 - Güterverkehr (Bestand) (PDF, 2 MB)

»  Erläuterungskarte 17 - Stadtbahn Bielefeld (PDF, 1 MB)

»  Erläuterungskarte 18 - Raumbedeutsame Freileitungen - Strom (Bestand) (PDF, 2 MB)

»  Erläuterungskarte 19 - Raumbedeutsame Gasleitungen (Bestand) (PDF, 2 MB)
 

Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans bzw. Regionalplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transparent machen und offenlegen. Um eine möglichst umweltverträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten.

Der Umweltbericht zum Regionalplan OWL ist ein selbstständiges Dokument neben dem Entwurf des Regionalplans OWL. 

 

» Umweltbericht (PDF, 12,5 MB)
 

Anhang A:

» A: Methodenband (PDF, 1,6 MB)
 

Anhang B:

» B1: FFH-Vorprüfungen Kreis Gütersloh (PDF, 9 MB)

» B2: FFH-Vorprüfungen Stadt Bielefeld (PDF,1,4 MB)

» B3: FFH-Vorprüfungen Kreis Herford (PDF, 2 MB)

» B4: FFH-Vorprüfungen Kreis Lippe (PDF, 25 MB)

» B5: FFH-Vorprüfungen Kreis Minden-Lübbecke (PDF, 4 MB)

» B6: FFH-Vorprüfungen Kreis Paderborn (PDF, 7 MB)

» B7: FFH-Vorprüfungen Kreis Höxter (PDF, 10,4 MB)
 

Anhang C:

» C1: Prüfbögen Kreis Gütersloh (PDF, 50 MB)

» C2: Prüfbögen Stadt Bielefeld (PDF, 25 MB)

» C3: Prüfbögen Kreis Herford (PDF, 32 MB)

» C4: Prüfbögen Kreis Lippe (PDF, 32,5 MB)

» C5: Prüfbögen Kreis Minden-Lübbecke (PDF, 43 MB)

» C6: Prüfbögen Kreis Paderborn (PDF, 33 MB)

» C7: Prüfbögen Kreis Höxter (PDF, 22 MB)
 

Anhang D:

» D: Wasserrahmenrichtlinie (PDF, 1,6 MB)


Anhang E:

» E: Gesamtübersicht Umweltauswirkungen (PDF, 1 MB)

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Planunterlagen des Regionalplans OWL mit der zusammenfassenden Erklärung im ZIP-Format herunterzuladen. 

» Planunterlagen Regionalplan OWL (ZIP-Format)

Weiterführende Unterlagen