BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Neuaufstellung des Regionalplans OWL

Der Regionalrat Detmold hat in einer Sondersitzung am 31. Januar 2024 den Feststellungsbeschluss für den Regionalplan OWL gefasst. Die Landesplanungsbehörde hat am 16. April 2024 die Bekanntmachung des Regionalplans OWL im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Damit ist erstmals ein einheitlicher Regionalplan für den gesamten Planungsraum Ostwestfalen-Lippe (OWL) wirksam geworden.

Neuaufstellung des Regionalplans OWL

Der Regionalrat hat die Regionalplanungsbehörde im Jahr 2015 beauftragt, einen neuen Regionalplan für den gesamten Planungsraum OWL zu erstellen. Die Regionalplanungsbehörde hat daraufhin mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen. Dazu zählten: die Anforderung und Begleitung der Erarbeitung von Fachbeiträgen durch Fachbehörden und Fachstellen, die Bearbeitung der statistischen Unterlagen sowie weitere technische Vorbereitungen. Zwischen 2016 und 2019 hat die Regionalplanungsbehörde dann intensive vorbereitende Gespräche mit allen Kommunen und Kreisen in OWL geführt, die „Kommunalgespräche“. Im Dezember 2019 hat der Regionalrat Leitlinien beschlossen, parallel wurde die Umweltprüfung durchgeführt und der Umweltbericht mit seinen Anhängen erarbeitet. Mit der Fertigstellung des gesamten Entwurfs des Regionalplans OWL (Entwurf 2020), der aus dem Textteil, der Karte, den Erläuterungskarten und der Umweltprüfung besteht, wurde dann am 05. Oktober 2020 der Erarbeitungsbeschluss zur Neuaufstellung durch den Regionalrat gefasst. Das Beteiligungsverfahren lief vom 01. November 2020 bis zum 31. März 2021. In das Verfahren konnte sich Jedermann einbringen und eine Stellungnahme abgeben, also z. B. Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden, Kreise, Kammern und Fachbehörden.

Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind ca. 4.000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Mit Beschluss vom 19. Juni 2023 hat der Regionalrat Detmold den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans OWL (Entwurf 2023) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung beschlossen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, diesen Verfahrensschritt durchzuführen. Die zweite Beteiligung fand vom 08. August 2023 bis einschließlich zum 09. Oktober 2023 statt. In dieser Zeit bestand die Möglichkeit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens sind noch einmal ca. 1.100 Stellungnahmen bei der Regionalplanungsbehörde eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet, fachlich bewertet und mit entsprechenden raumordnerischen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Regionalrat Detmold hat daraufhin in einer Sondersitzung am 31. Januar 2024 den Feststellungsbeschluss zum Regionalplan OWL beschlossen. Alle Unterlagen zu der Sondersitzung des Regionalrates Detmold finden Sie hier.

Gemäß § 19 Abs. 6 LPlG NRW sind Regionalpläne und Änderungen von Regionalplänen der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Anzeige des Regionalplans OWL bei der Landesplanungsbehörde ist am 01. Februar 2024 erfolgt.

Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 14 S. 1 LPlG NRW ist am 16. April 2024 erfolgt. Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist der Regionalplan OWL wirksam geworden. Die bis dahin geltenden Festlegungen der beiden räumlichen Teilabschnitte und des sachlichen Teilabschnittes Windenergie haben nun keine Gültigkeit mehr.

 

Hinweis zu den Planunterlagen

Die Planunterlagen umfassen den Regionalplan OWL und den Umweltbericht mit Anhängen. Der Regionalplan OWL mit integrierter Begründung und Erläuterung besteht aus textlichen Festlegungen (Textteil), Erläuterungskarten und zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000).

Dem Regionalplan OWL ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren bei der Planaufstellung berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).

Planunterlagen zum Regionalplan OWL

Untenstehend wird der Stand des Regionalplans OWL zum Zeitpunkt seiner Rechtskraft am 16. April 2024 – ohne nachfolgend evtl. rechtkräftig gewordene Änderungen – abgebildet.

Der rechtskräftige Stand des Regionalplans OWL kann hier eingesehen werden.

Der Regionalplan OWL steht mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG hier zum Abruf bereit: 

» Planunterlagen Regionalplan OWL (ZIP-Format, 703 MB)

Weiterführende Unterlagen