
Regionalplan OWL
Neuaufstellung des Regionalplans OWL
Der Regionalrat hat die Regionalplanungsbehörde (Dezernat 32) im Jahr 2015 beauftragt, einen Entwurf für einen neuen Regionalplan für den gesamten Planungsraum OWL zu erstellen. Die Regionalplanungsbehörde hat daraufhin mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen. Dazu zählten: die Anforderung und Begleitung der Erarbeitung von Fachbeiträgen durch Fachbehörden und Fachstellen, die Bearbeitung der statistischen Unterlagen sowie weitere technische Vorbereitungen. Zwischen 2016 und 2019 hat die Regionalplanungsbehörde dann intensive vorbereitende Gespräche mit allen Kommunen und Kreisen in OWL geführt, die „Kommunalgespräche“. Im Dezember 2019 hat der Regionalrat Leitlinien beschlossen, parallel wurde die Umweltprüfung durchgeführt und der Umweltbericht mit seinen Anhängen erarbeitet. Mit der Fertigstellung des gesamten Entwurfs des Regionalplans OWL, der aus dem Textteil, der Karte, den Erläuterungskarten und der Umweltprüfung besteht, wurde dann am 05. Oktober 2020 der Erarbeitungsbeschluss zur Neuaufstellung durch den Regionalrat gefasst. Das Beteiligungsverfahren lief vom 01. November 2020 bis zum 31. März 2021. In das Verfahren konnte sich Jedermann einbringen und eine Stellungnahme abgeben, also z. B. Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden, Kreise, Kammern und Fachbehörden.
Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind ca. 4000 Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die die Regionalplanungsbehörde gesichtet und aufbereitet hat. Mit Beschluss vom 19. Juni 2023 hat der Regionalrat Detmold den überarbeiteten Entwurf des Regionalplans OWL (Entwurf 2023) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung beschlossen und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, diesen Verfahrensschritt durchzuführen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erfolgt gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW). Der Geltungsbereich des Regionalplans OWL umfasst die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.
Auslegung der Planunterlagen
Die Planunterlagen der zweiten Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans OWL werden öffentlich ausgelegt vom
08. August 2023 bis einschließlich 09. Oktober 2023.
Im nachfolgenden Bereich "Regionalplan OWL (Entwurf 2023) - Zweite Beteiligung" werden die Planunterlagen angezeigt und können heruntergeladen werden.
Der Link zu den Planunterlagen wird außerdem auch auf den Internetseiten der Kreise Gütersloh (https://www.kreis-guetersloh.de/), Herford (https://www.kreis-herford.de/), Höxter (https://www.kreis-hoexter.de/), Lippe (https://www.kreis-lippe.de), Minden-Lübbecke (https://www.minden-luebbecke.de/) und Paderborn (https://www.kreis-paderborn.de/) und der kreisfreien Stadt Bielefeld (https://www.bielefeld.de/) veröffentlicht.
Darüber hinaus nimmt die Regionalplanungsbehörde auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Um Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen zu können, stehen diese während der oben genannten Auslegungsfrist bei der
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 32 – Regionalentwicklung –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr) für jede Person zur Einsicht zur Verfügung. Die Auslegung erfolgt mittels eines elektronischen Lesegerätes.
Stellungnahmen
Die Abgabe von Stellungnahmen kann innerhalb der Auslegungsfrist, vom 08. August 2023 bis einschließlich 09. Oktober 2023, über die Online-Plattform https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen/1003713 abgegeben werden.

Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom
08. August 2023 bis einschließlich 09. Oktober 2023.
Stellungnahmen können zudem abgegeben werden
- elektronisch per E-Mail an beteiligung.regionalplanowl[at]bezreg-detmold.nrw.de (beteiligung[dot]regionalplanowl[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
- schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold.
Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abgegeben werden.
Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass eine Stellungnahme nur zu dem Planentwurf, den textlichen Festlegungen, den zeichnerischen Festlegungen, den Erläuterungskarten und dem Umweltbericht mit den jeweiligen Anlagen abgegeben werden kann. Eine Stellungnahme zu den Synopsen kann im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Hinweise
Nach Ablauf der Frist des 09. Oktober 2023 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 4 ROG).
Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.
Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Planunterlagen zum Regionalplan OWL
Die Planunterlagen umfassen den Änderungsentwurf des Regionalplans OWL und den Umweltbericht mit Anhängen. Der Änderungsentwurf mit integrierter Begründung und Erläuterung besteht aus textlichen Festlegungen (Textteil), Erläuterungskarten und zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50 000).
Regionalplan OWL (Entwurf 2023) – Zweite Beteiligung
Der Regionalplan OWL enthält die Potentialflächen für die zukünftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete der Kommunen. Er steuert die Nutzung von Rohstoffvorkommen und sichert bedeutende Infrastruktur in der Region. Gleichzeitig ist er ein wichtiges Steuerungselement für den Freiraum- und Umweltschutz, denn er übernimmt u. a. die Funktion des Landschaftsrahmenplans und des forstlichen Rahmenplans und legt ein flächendeckendes zusammenhängendes System von Schutzausweisungen fest. Klimaschutz, die Schaffung eines regionalen Biotopverbundes oder der Erhalt der Kulturlandschaft sind dabei genauso Aufgaben des Regionalplans, wie der Schutz des Waldes und der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen.
» Textliche Festlegungen mit Begründung und Erläuterung
(PDF, 49 MB)
Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.
Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.
» Zeichnerische Festlegungen - Gesamtplan (Interaktives PDF, 100,5 MB)
» Zeichnerische Festlegungen - Legende (PDF, 0.3 MB)
Nach § 12 Abs. 1 LPlG NRW bestehen Raumordnungspläne ergänzend zum ROG aus textlichen und/oder zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die LPlG DVO konkretisiert die möglichen Inhalte der Erläuterungen. Die Erläuterungen haben vor allem den Zweck, die Anwendung der jeweiligen Festlegung auf der nachfolgenden Planungsebene zu erleichtern. Insoweit dienen diese auch dem Verständnis der jeweiligen Festlegung.
Erläuterungen erklären – auch in Form von Erläuterungskarten – und geben weitere Hinweise zu den formulierten Zielen und Grundsätzen. Eigene rechtliche Wirkungen entfalten die Erläuterungen nicht. Es handelt sich lediglich um Auslegungshilfen der formulierten regionalplanerischen Festlegungen.
Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans bzw. Regionalplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transparent machen und offenlegen. Um eine möglichst umweltverträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten.
Der Umweltbericht zum Regionalplan OWL ist ein selbstständiges Dokument neben dem Entwurf des Regionalplans OWL. Er ist eine Grundlage für die Planerarbeitung und -aufstellung und die durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Planunterlagen (Änderungsentwurf des Regionalplans OWL und den Umweltbericht mit Anhängen) im ZIP-Format herunterzuladen. Der Änderungsentwurf mit integrierter Begründung und Erläuterung besteht aus textlichen Festlegungen (Textteil), Erläuterungskarten und zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50 000).
» Planunterlagen Regionalplan OWL - Entwurf 2023 (ZIP-Format)
Regionalplan OWL (Entwurf 2020) – Erste Beteiligung (01. November 2020 bis 31. März 2021)
» Entwurf 2020 - Textliche Festlegungen
» Entwurf 2020 - Zeichnerische Festlegungen
» Entwurf 2020 - Erläuterungskarten
» Entwurf 2020 - Umweltbericht
» Anhang A - Bewertungsgrundlagen
» Anhang B - FFH Vorprüfungen BI
» Anhang B - FFH Vorprüfungen GT
» Anhang B - FFH Vorprüfungen HX
» Anhang B - FFH Vorprüfungen PB
» Anhang B - FFH Vorprüfungen LIP
» Anhang B - FFH Vorprüfungen MI
» Anhang B - FFH Vorprüfungen HF
» Anhang C - 1 Kreis Gütersloh
» Anhang C - 2 Stadt Bielefeld
» Anhang C - 5 Kreis Minden-Lübbecke
» Anhang C - 6 Kreis Paderborn
Weiteres Verfahren
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 2 ROG). Der Regionalrat Detmold entscheidet über die Aufstellung des Regionalplans OWL durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Rechtskraft erlangt. Dem Regionalplan wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).
Weiterführende Unterlagen
Die Synopsen mit den Stellungnahmen und den Abwägungen aus der ersten Beteiligung stehen hier für Sie zum Download bereit.
Bitte beachten Sie, dass diese Dateien nicht Gegenstand der auszulegenden Unterlagen innerhalb der zweiten Beteiligung sind. Eine Stellungnahme kann hierzu nicht abgegeben werden.
Öffentliche Stellen und Personen des Privatrechts gem. § 4 ROG
» Synopse - Kreis Gütersloh mit Gemeinden
» Synopse - Kreis Herford mit Gemeinden
» Synopse - Kreis Höxter mit Gemeinden
» Synopse - Kreis Lippe mit Gemeinden
» Synopse - Kreis Minden-Lübbecke
» Synopse - weitere Beteiligte Teil 1
Die Synopsen mit den Stellungnahmen und den Abwägungen aus der ersten Beteiligung stehen hier für Sie zum Download bereit.
Bitte beachten Sie, dass diese Dateien nicht Gegenstand der auszulegenden Unterlagen innerhalb der zweiten Beteiligung sind. Eine Stellungnahme kann hierzu nicht abgegeben werden.
Öffentlichkeit
» Synopse - Öffentlichkeit Kreis Gütersloh (PDF, 48 MB)
» Synopse - Öffentlichkeit Kreis Herford (PDF, 8 MB)
» Synopse - Öffentlichkeit Kreis Höxter (PDF, 8 MB)
» Synopse - Öffentlichkeit Kreis Lippe (PDF, 13 MB)
» Synopse - Öffentlichkeit Kreis Minden-Lübbecke (PDF, 17 MB)
» Synopse - Öffentlichkeit Kreis Paderborn (PDF, 17 MB)
» Synopse - Öffentlichkeit Stadt Bielefeld (PDF, 80 MB)