
Regionalplan OWL
Neuaufstellung des Regionalplans OWL
Der Regionalrat hat die Regionalplanungsbehörde (Dezernat 32) im Jahr 2015 beauftragt, einen Entwurf für einen neuen Regionalplan für den gesamten Planungsraum OWL zu erstellen. Die Regionalplanungsbehörde hat daraufhin mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen. Dazu zählten: die Anforderung und Begleitung der Erarbeitung von Fachbeiträgen durch Fachbehörden und Fachstellen, die Bearbeitung der statistischen Unterlagen sowie weitere technische Vorbereitungen. Zwischen 2016 und 2019 hat die Regionalplanungsbehörde dann intensive vorbereitende Gespräche mit allen Kommunen und Kreisen in OWL geführt, die „Kommunalgespräche“. Im Dezember 2019 hat der Regionalrat Leitlinien beschlossen, parallel wurde die Umweltprüfung durchgeführt und der Umweltbericht mit seinen Anhängen erarbeitet. Mit der Fertigstellung des gesamten Entwurfs des Regionalplans OWL, der aus dem Textteil, der Karte, den Erläuterungskarten und der Umweltprüfung besteht, wurde dann am 5. Oktober 2020 der Erarbeitungsbeschluss zur Neuaufstellung durch den Regionalrat gefasst. Das Beteiligungsverfahren lief vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021. In das Verfahren konnte sich Jedermann einbringen und eine Stellungnahme abgeben, also z. B. Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden, Kreise, Kammern und Fachbehörden. Der Entwurf des Regionalplans OWL ist unten stehend zu Informationszwecken verfügbar. Stellungnahmen zu diesem können nicht mehr abgegeben werden.
Regionalplan OWL
Die FAQs (engl.: frequently asked questions) sind eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zum Thema Regionalplanung, dem Entwurf des Regionalplans OWL und dessen Erarbeitungs- und Beteiligungsverfahren. Die Broschüre wird regelmäßig aktualisiert.
» FAQ- Broschüre
(PDF, 4,16 MB)
Vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 (24 Uhr) lief das Beteiligungsverfahren für die Neuaufstellung des Regionalplans OWL. Fünf Monate lang konnten alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden, die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, wie z. B. Fachbehörden, aber auch Kammern und Nichtregierungsorganisationen in der Region, eine Stellungnahmen abgeben.
Über die Beteiligung und die Stellen, an denen Einsicht in die Verfahrensunterlagen genommen werden konnte, informiert ausführlich das Amtsblatt des Regierungsbezirks Detmold vom 12. Oktober 2020.
Was sind die nächsten Schritte?
Im Zuge der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen werden Änderungen im Entwurf des Regionalplan OWL erfolgen. Die Inhalte des Entwurfs, der vom 01. November 2020 bis zum 31. März 2021 offenlag, sind also nicht "in Stein gemeißelt".
Die Regionalplanungsbehörde wird sich im weiteren Verfahren intensiv mit den Detailaspekten der eingegangenen Stellungnahmen beschäftigen und diese mit entsprechenden raumordnerischen Ausgleichsvorschlägen versehen. Je nach der Menge der eingegangenen Stellungnahmen kann dies unterschiedlich lang dauern. Die Ausgleichsvorschläge werden dann dem Regionalrat als zuständigem Planungsträger in Form einer Zusammenstellung (Synopse) an die Hand gegeben. Er allein ist als Planungsträger dazu befugt, abschließend über die Inhalte des Regionalplans OWL zu bestimmen. Mit der Fassung des sog. Feststellungsbeschluss entscheidet der Regionalrat schließlich in öffentlicher Sitzung u. a. auf der Grundlage der Bewertung der Regionalplanungsbehörde darüber, ob einer Stellungnahme gefolgt wird und der Planentwurf ggf. geändert wird. Im Vorfeld dieser Sitzung wird die Bewertung der Stellungnahmen durch die Regionalplanungsbehörde dann auch öffentlich als Teil der Sitzungsunterlagen bekannt gemacht. Die Rechtskraft des Regionalplans ist für das Jahr 2023 geplant. Das wäre dann auch der Zeitpunkt im Verfahren, an dem die finale fachliche Behandlung einer Stellungnahme eingesehen werden kann.
Der Regionalplan OWL enthält die Potentialflächen für die zukünftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete der Kommunen. Er steuert die Nutzung von Rohstoffvorkommen und sichert bedeutende Infrastruktur in der Region. Gleichzeitig ist er ein wichtiges Steuerungselement für den Freiraum- und Umweltschutz, denn er übernimmt u. a. die Funktion des Landschaftsrahmenplans und des forstlichen Rahmenplans und legt ein flächendeckendes zusammenhängendes System von Schutzausweisungen fest. Klimaschutz, die Schaffung eines regionalen Biotopverbundes oder der Erhalt der Kulturlandschaft sind dabei genauso Aufgaben des Regionalplans, wie der Schutz des Waldes und der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen.
Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.
Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.
» Zeichnerische Festlegungen - Gesamtplan (Interaktives PDF, 80 MB)
» Zeichnerische Festlegungen - Legende (PDF, 0.3 MB)
» WMS-Dienst zur Einbindung in GIS-Systeme (PDF, 1,5 MB)
Zeichnerische Festlegungen je Kreis und für die kreisfreie Stadt Bielefeld (Kartenauszüge im Maßstab 1:50.000):
Nach § 12 Abs. 1 LPlG NRW bestehen Raumordnungspläne ergänzend zum ROG aus textlichen und/oder zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die LPlG DVO konkretisiert die möglichen Inhalte der Erläuterungen. Die Erläuterungen haben vor allem den Zweck, die Anwendung der jeweiligen Festlegung auf der nachfolgenden Planungsebene zu erleichtern. Insoweit dienen diese auch dem Verständnis der jeweiligen Festlegung.
Erläuterungen erklären – auch in Form von Erläuterungskarten – und geben weitere Hinweise zu den formulierten Zielen und Grundsätzen. Eigene rechtliche Wirkungen entfalten die Erläuterungen nicht. Es handelt sich lediglich um Auslegungshilfen der formulierten regionalplanerischen Festlegungen.
Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans bzw. Regionalplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transparent machen und offenlegen. Um eine möglichst umweltverträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten.
Der Umweltbericht zum Regionalplan OWL ist ein selbstständiges Dokument neben dem Entwurf des Regionalplans OWL. Er ist eine Grundlage für die Planerarbeitung und -aufstellung und die durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung.
Mit dem Auftrag des Regionalrats Detmold mit der Neuaufstellung des Regionalplans OWL als einheitlichen Regionalplan für die gesamte Planungsregion OWL zu beginnen, hat die Regionalplanungsbehörde einen dialogischen Planungsprozess mit unterschiedlichen Beteiligungsschritten begonnen. Hierbei wurde die kommunale Familie – die Kreise und Kommunen – ebenso einbezogen wie beispielsweise auch zahlreiche Fachstellen des Landes.
» Zu den Unterlagen (Link)