3. Änderung des Regionalplans OWL
Erweiterung des „zweckgebundenen Allgemeinen Siedlungsbereiches für Einrichtungen des Bildungswesens (ASB-B)“ auf dem Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
3. Änderung des Regionalplans OWL Erweiterung des „zweckgebundenen Allgemeinen Siedlungsbereiches für Einrichtungen des Bildungswesens (ASB-B)“ auf dem Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beabsichtigt im Rahmen ihrer Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des zweckgebundenen Allgemeinen Siedlungsbereiches für Einrichtungen des Bildungswesens (ASB-B) für das LAFP NRW-Bildungszentrum „Erich Klausener“ (Landespolizeischule) zu schaffen. Die Planung zielt dabei darauf ab, dem Bildungszentrum angemessene Erweiterungsflächen am Standort zu ermöglichen, da ein Teil der Bestandsfläche zukünftig der geplanten Gedenkstätte „Stalag 326“ zur Verfügung gestellt werden soll. Durch diese Erweiterung soll der Standort weiterhin seinem umfangreichen Bildungsauftrag für die Polizei in Nordrhein-Westfalen nachkommen können.
Für diese Planungsabsicht ist eine Neudarstellung eines zweckgebundenen Allgemeinen Siedlungsbereiches für Einrichtungen des Bildungswesens (ASB-B) sowie eine Rücknahme eines allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) und eines Bereichs zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE) im Regionalplan OWL erforderlich.
Der Änderungsbereich liegt südlich des Stadtgebietes von Schloß Holte-Stukenbrock und östlich der Bundesautobahn A 33. Er ist verortet westlich des bestehenden Bildungszentrums „Erich Klausener“ und südlich der Paderborner Straße (L 756). Der Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen die dortigen landwirtschaftlich genutzten Flächen und eine im Süden liegende ehemalige Hofstelle sowie Randbereiche im Osten und im Westen. Die geplante Änderung des Regionalplans OWL mit der Neudarstellung von ASB-B umfasst eine Größe von ca. 3 ha.
In seiner Sitzung am 24.03.2025 hat der Regionalrat Detmold den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Regionalplans OWL gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG durchzuführen. Nähere Informationen zum Beteiligungsverfahren finden Sie untenstehend.
Information und Planunterlagen zum Beteiligungsverfahren - 3. Änderung Regionalplan OWL
3. Änderung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold - Öffentliche Beteiligung – Bezirksregierung Detmold
Detmold, den 31.März 2025
Öffentliche Bekanntmachung
Verfahren zur 3. Änderung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold; Erweiterung des „zweckgebundenen Allgemeinen Siedlungsbereiches für Einrichtungen des Bildungswesens (ASB-B)“ auf dem Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) – Auslegung der Planunterlagen – Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 24. März 2025 beschlossen, die 3. Änderung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold - Erweiterung des „zweckgebundenen Allgemeinen Siedlungsbereiches für Einrichtungen des Bildungswesens (ASB-B)“ auf dem Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock - zu erarbeiten (Aufstellungsbeschluss).
Er hat in dieser Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Regionalplans OWL sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW beschlossen. Dem Beschluss vom 24. März 2025 lagen der Planentwurf zur 3. Änderung des Regionalplans OWL mit zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000, die Begründung sowie der Umweltbericht zu Grunde.
Ergänzend wird auf die anliegende Karte hingewiesen.
Auslegung:
Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom 07. April 2025 bis 12. Mai 2025.
Sie sind ab dem 07. April 2025 online abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter: https://www.bezreg-detmold.nrw.de
Die Planunterlagen zur 3. Änderung des Regionalplans OWL umfassen:
-Planentwurf mit zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000)
-Begründung 74
-Umweltbericht
-sowie weitere zweckdienliche Unterlagen im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 2 ROG
Darüber hinaus nimmt die Regionalplanungsbehörde auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Um Einsicht in die Planunterlagen nehmen zu können, stehen diese während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Detmold
Dezernat 32 – Regionalentwicklung –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr) für jede Person zur Einsicht zur Verfügung. Die Auslegung erfolgt analog sowie alternativ mittels eines elektronischen Lesegerätes.
Stellungnahme:
Die Abgabe von Stellungnahmen kann innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, bis einschließlich 12.05.2025, elektronisch über die Online-Plattform „Beteiligung NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen erfolgen.
Stellungnahmen können zudem ausnahmsweise abgegeben werden:
schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold zu den oben genannten Geschäftszeiten
elektronisch per E-Mail an regionalplanung[at]bezreg-detmold.nrw.de (regionalplanung[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ (vgl. o. a. Link) erfolgen.
Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abgegeben werden.
Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt nicht.
Hinweis:
Nach Ablauf der Frist des 12. Mai 2025 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG). Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.
Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Weiteres Verfahren:
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl. § 7 Abs. 2 ROG). Der Regionalrat Detmold entscheidet über die 3. Änderung des Regionalplans OWL durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Rechtskraft erlangt. Der 3. Änderung des Regionalplans OWL wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).
Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.
Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.
» Zeichnerische Festlegung – 3. Änderung Regionalplan OWL (PDF, 2 MB)
Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans bzw. Regionalplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transparent machen und offenlegen. Um eine möglichst umweltverträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten.
Der Umweltbericht zum Regionalplan OWL ist ein selbstständiges Dokument neben dem Entwurf des Regionalplans OWL.
» Umweltbericht - 3. Änderung Regionalplan OWL (PDF, 0,7 MB)
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