BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

1. Änderung Regionalplan (Wind/ Erneuerbare Energien)

Klimaschutz und Klimaanpassung sowie der damit verbundene schnelle und verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien sind zentrale Zukunftsaufgaben der Regionalentwicklung und der Regionalplanung. Die Region OWL ist sich dieser Zukunftsaufgaben bewusst und hat in den letzten Jahren bereits einen substanziellen Beitrag zur dringend notwendigen Energiewende geleistet.

Aufgrund von veränderten Rechtsgrundlagen auf der Ebene des Bundes und des Landes NRW wird der regionalplanerischen Ebene beim Ausbau der Windenergie zukünftig eine zentrale Rolle zukommen.

Zum 01.02.2023 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz – WaLG) in Kraft getreten. Mit dem Wind-an-Land- Gesetz wurde das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG) eingeführt, welches verbindliche Flächenziele für die Bundesländer festlegt und somit bundesrechtliche Ausbauziele für die Windenergie vorgibt. Für NRW wird im WindBG das verbindliche Flächenziel (der sogenannte Flächenbeitragswert) von 1,1 % der Landesfläche bis 31.12.2027 und 1,8 % bis 31.12.2032 vorgegeben. Sollte das Flächenziel zu den entsprechenden Fristen nicht erreicht werden, entfällt die Steuerungsmöglichkeit sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler Ebene. Das Land NRW wird von der Möglichkeit im WindBG Gebrauch machen, diese Flächenziele durch die Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalplänen sicherzustellen. Für den Regierungsbezirk Detmold sieht das Ziel 10.2-2 des Landesentwicklungsplans NRW eine Mindestfläche von 13.888 ha (Flächenbeitragswert) vor.

Der Regionalrat Detmold hat der Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 19.06.2023 den Arbeitsauftrag erteilt, mit den notwendigen Vorarbeiten zur regionalplanerischen Festlegung von Windenergieflächen zu beginnen und dieses Verfahren mit hoher Priorität voranzutreiben. Gleichzeitig wurde die Regionalplanungsbehörde beauftragt, ein Konzept für Leitlinien zur inhaltlichen Ausgestaltung eines Entwurfs für die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) zu entwickeln.

Ziel war es, den gesamten Planungsprozess in einem transparenten Dialog mit der kommunalen Familie und weiteren Akteuren in der Region durchzuführen. In einem ersten Schritt fanden mit allen Kreisen und der kreisfreien Stadt Bielefeld sowie mit Verbänden der Region in der zweiten Jahreshälfte 2023 Workshops statt. In den Workshops wurden erste Planungsüberlegungen von der Regionalplanungsbehörde vorgestellt und gemeinsam diskutiert.  

Die im Zuge dieses Prozesses erarbeiteten Leitlinien hat der Regionalrat in seiner Sitzung am 11.03.2024 zusammen mit dem Entwurf einer Flächenkulisse beschlossen. In der Zeit vom 22.03.2024 bis zum 22.04.2024 fand das Scoping gem. § 8 Abs. 1 ROG statt.

Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) zur Festlegung von Windenergieflächen gefasst. Dieser erfolgte noch ohne Umweltprüfung.

Die im Aufstellungsbeschluss festgelegte Flächenkulisse berücksichtigte bereits eine Vielzahl von raumordnerischen und fachlichen Belangen. Nunmehr konnten im Beschluss vom 16.09.2024 auch die Ergebnisse der Umwelt-, Artenschutz- sowie Natura-2000 Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden. Mit Blick auf die Ergebnisse der o.g. Umweltprüfung ist die Flächenkulisse der zeichnerisch festgelegten Windenergiebereiche aus dem Aufstellungsbeschluss vom 24.06.2024 verändert worden. Die Grundzüge der bisherigen Planung wurden dabei nicht verändert. 

Eine Übersicht über die im Rahmen des Beschlusses vom 16.09.2024 festgelegte Flächenkulisse für die Windenergiebereiche finden Sie hier. Ergänzende Arbeitskarten zeigen die kommunalen Planungen und Planungsüberlegungen sowie die Überlagerung der kommunalen Flächen mit der Flächenkulisse des Aufstellungsbeschlusses. Vom 01.10.2024 bis zum 11.11.2024 hat das förmliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW stattgefunden. Die Beteiligungsfrist wurde vom Regionalrat Detmold auf 6 Wochen festgesetzt.

Der Feststellungsbeschluss für die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) wurde vom Regionalrat am 24.03.2025 gefasst.

Planunterlagen Feststellungsbeschluss 1. Änderung Regionalplan OWL (Wind/Erneuerbare Energien) und Feststellung des Flächenbeitragswerts

Die Bekanntmachung der 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) und Feststellung des Erreichens des regionalen Teilflächenziels für die Planungsregion Detmold (Flächenbeitragswert gemäß § 5 Windenergieflächenbedarfsgesetz) ist am 04.04.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) des Landes NRW (Ausgabe 2025 Nr. 18 vom 4.4.2025 Seite 317 bis 330) veröffentlicht worden.

Der entsprechende Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt NRW kann unter folgendem Link eingesehen werden: GV.NRW vom 04.04.2025

Der Regionalplan OWL enthält die Potentialflächen für die zukünftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete der Kommunen. Er steuert die Nutzung von Rohstoffvorkommen und sichert bedeutende Infrastruktur in der Region. Gleichzeitig ist er ein wichtiges Steuerungselement für den Freiraum- und Umweltschutz, denn er übernimmt u. a. die Funktion des Landschaftsrahmenplans und des forstlichen Rahmenplans und legt ein flächendeckendes zusammenhängendes System von Schutzausweisungen fest. Klimaschutz, die Schaffung eines regionalen Biotopverbundes oder der Erhalt der Kulturlandschaft sind dabei genauso Aufgaben des Regionalplans, wie der Schutz des Waldes und der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen.

 

» Textliche Festlegungen mit Begründung und Erläuterung ​​(PDF, 48 MB)

Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.

Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.

»  Zeichnerische Festlegungen – Gesamtplan (Interaktives PDF, 98 MB)
»  Geodaten der zeichnerischen Festlegung inkl. 1. Änderung – Shape-Dateien (ZIP-Format, 91 MB)

Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans bzw. Regionalplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transparent machen und offenlegen. Um eine möglichst umweltverträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten.

Der Umweltbericht zur 1. Änderung des Regionalplans OWL ist ein selbstständiges Dokument. 

 

» Umweltbericht (PDF, 11,8 MB)
 

Anhang A:

» A: Methodenband (PDF, 1,4 MB)
 

Anhang B:

» B: Natura 2000 – Vor- und Verträglichkeitsprüfungen (PDF, 11,6 MB)

 

Anhang C:

» C1: Prüfbögen Kreis Gütersloh (PDF, 5,8 MB)

» C2: Prüfbögen Stadt Bielefeld (PDF, 2 MB)

» C3: Prüfbögen Kreis Herford (PDF, 1,5 MB)

» C4: Prüfbögen Kreis Lippe (PDF, 14 MB)

» C5: Prüfbögen Kreis Minden-Lübbecke (PDF, 4 MB)

» C6: Prüfbögen Kreis Paderborn (PDF, 19 MB)

» C7: Prüfbögen Kreis Höxter (PDF, 27 MB)
 

Anhang D:

» D1: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Gütersloh (PDF, 7,8 MB)

» D2: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Stadt Bielefeld (PDF, 2 MB)

» D3: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Herford (PDF, 1,5 MB)

» D4: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Lippe (PDF, 19 MB)

» D5: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Minden-Lübbecke(PDF, 4,6 MB)

» D6: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Paderborn (PDF, 25 MB)

» D7: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Höxter (PDF, 45 MB)


Anhang E:

» E: Gesamtübersicht Umweltauswirkungen (PDF, 1 MB)

Weiteres Verfahren

Durchführung des Anzeigeverfahrens der 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) bei der Landesplanungsbehörde. Anschließend erfolgt die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung erlangt die 1. Änderung des Regionalplans OWL Rechtskraft.

FAQ – 1. Änderung Regionalplan OWL (Wind/Erneuerbare Energien)

Dies liegt an dem „groben“ Maßstab der Regionalplanung, der nicht parzellenscharf ist. Flurstücksgrenzen sind z. B. ein Kartenelement, das „zu genau“ für den Maßstab des Regionalplans ist und daher nicht dargestellt wird. Denn in der Karte des Regionalplans sind nur Inhalte darzustellen, die dem regionalplanerischen Maßstab von 1:50.000 entsprechen. Daher bildet z.B. auch die verwendete Grundkarte, die DTK50, nicht parzellenscharf alle vorhandenen Gebäude ab, sondern ist soweit abstrahiert, dass sie für den „groben“ Regionalplanmaßstab gut lesbar ist.

Eine Stellungnahme konnte ausschließlich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW abgegeben werden. Dieses Beteiligungsverfahren hat in der Zeit vom 01.10.2024 bis 11.11.2024 stattgefunden. Aktuell erfolgt die Auswertung der in der Frist eingegangenen Stellungnahmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen wurden im Rahmen der Gesamtabwägung berücksichtigt (vgl. § 7 Abs. 2 ROG). Dies bedeutet, dass die Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde zunächst ausgewertet, fachlich bewertet und mit entsprechenden raumordnerischen Ausgleichsvorschlägen versehen wurden. Die endgültige Abwägung erfolgte schließlich durch den Regionalrat als Planungsträger. Dieser hat über die 1. Änderung des Regionalplans OWL durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW) am 24.03.2025 entschieden. Der 1. Änderung des Regionalplans OWL wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG). Diese Erklärung und auch eine Synopse der Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen werden demnächst im Internet veröffentlicht.

Im Anschluss erfolgt die Anzeige des Feststellungsbeschlusses bei der Landesplanungsbehörde und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW. Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ist die 1. Änderung des Regionalplans OWL rechtskräftig.

Alle Informationen zum aktuellen Zeitplan finden Sie hier.

 

Diese Frage lässt sich nicht mit „ja“ oder „nein“ beantworten.

Die Rechtswirkungen eines kommunalen Flächennutzungsplanes gem. § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gelten entsprechend den Regelungen in § 245e Abs. 1 S. 1 BauGB zunächst fort. Dies bedeutet, dass ein kommunaler Flächennutzungsplan, welcher die Wirkung gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB entfaltet, zunächst weiterhin eine bauplanungsrechtliche Ausschlusswirkung herbeiführt und die Windenergie nur innerhalb der im Flächennutzungsplan festgelegten Fläche bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Die Ausschlusswirkung eines kommunalen Flächennutzungsplans entfällt gem. § 245e Abs. 1 S. 2 BauGB in dem Moment, wenn der Flächenbeitragswert für die Planungsregion festgestellt wird und die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) Rechtskraft erlangt. Damit ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 zu rechnen. Die Flächen für die Windenergie im kommunalen Flächennutzungsplan behalten dennoch ihre „Positivwirkung“ und gelten als Windenergiegebiete gem. § 2 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) auch nach der Rechtskraft der 1. Änderung des Regionalplans OWL fort. Sie stehen somit weiterhin für die Windenergie zur Verfügung, soweit die Kommune diese Flächenkulisse nicht in einem eigenständigen Bauleitplanverfahren verändert bzw. aufhebt.

Zum 01.02.2023 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz – WaLG) in Kraft getreten. Mit dem Wind-an-Land- Gesetz wurde das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG) eingeführt, welches verbindliche Flächenziele für die Bundesländer festlegt und somit bundesrechtliche Ausbauziele für die Windenergie vorgibt. Für NRW wird im WindBG das verbindliche Flächenziel (der sogenannte Flächenbeitragswert) von 1,1 % der Landesfläche bis 31.12.2027 und 1,8 % bis 31.12.2032 vorgegeben. Sollte das Flächenziel zu den entsprechenden Fristen nicht erreicht werden, entfällt die Steuerungsmöglichkeit sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler Ebene. Das Land NRW wird von der Möglichkeit im WindBG Gebrauch machen, diese Flächenziele durch die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung (Windenergiebereiche) in Regionalplänen sicherzustellen. Für den Regierungsbezirk Detmold ergibt sich dabei eine Mindestfläche von 13.888 ha. Die Festlegung der Flächenbeitragswerte für die einzelnen Planungsregionen erfolgt im Rahmen der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW.

Information und Planunterlagen zum Beteiligungsverfahren - 1. Änderung Regionalplan OWL (Wind/Erneuerbare Energien)

Öffentliche Bekanntmachung Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) für den Regierungsbezirk Detmold

Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) – Auslegung der Planunterlagen – Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 24.Juni 2024 beschlossen, die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) zu erarbeiten (Aufstellungsbeschluss). In der Sitzung am 16. September 2024 hat der Regionalrat Detmold den Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans OWL sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG beschlossen. Dem Beschluss lag der Planentwurf
zur 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) mit seinen textlichen und zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000 zu Grunde.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Regionalplan OWL umfasst die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

Auslegung:
Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom 01. Oktober 2024 bis 11. November 2024.
Sie sind ab dem 01.10.2024 online abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de 

Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) umfassen:

  • Planentwurf mit textlichen Festlegungen sowie zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000), integrierter Begründung und Erläuterungen,
  • Planbegründung (extern),
  • Plankonzept sowie
  • Umweltbericht mit Anhängen.

Darüber hinaus nimmt die Regionalplanungsbehörde auch die Belange von Personen in den Blick,
die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Um Einsicht in die Planunterlagen
nehmen zu können, stehen diese während der oben genannten Auslegungsfrist bei der
Bezirksregierung Detmold

Dezernat 32 
– Regionalentwicklung –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr) für jede Person zur Einsicht zur Verfügung. Die Auslegung erfolgt analog sowie alternativ mittels eines elektronischen Lesegerätes.

Stellungnahme:
Die Abgabe von Stellungnahmen kann innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, bis einschließlich
11.11.2024, elektronisch über die Online-Plattform „Beteiligung NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen/1008606 erfolgen.

Stellungnahmen können zudem ausnahmsweise abgegeben werden:

  • schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
  • zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
  • elektronisch per E-Mail an Beteiligung_WindEE[at]brdt.nrw.de (Beteiligung_WindEE[at]brdt[dot]nrw[dot]de)
     

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ (vgl. o. a. Link) erfolgen.

Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abgegeben werden.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt nicht.
Hinweis:

Nach Ablauf der Frist des 11.11.2024 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG). Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die
Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B.
Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Weiteres Verfahren:
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im
Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl.§ 7 Abs. 2 ROG). Der Regionalrat Detmold entscheidet über die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Rechtskraft erlangt. Der 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG). Zudem erfolgt die Feststellung des Erreichens des Flächenbeitragswertes für den Planungsraum OWL und dessen Bekanntmachung gem. § 5 WindBG. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass an das Erreichen oder Nichterreichen der Mindestflächenwerte bauplanungsrechtliche Konsequenzen für die gesamte Planungsregion geknüpft sind. Dies betrifft insbesondere die §§ 245e und 249 BauGB und ergänzend u.a. die Auswirkungen auf die Zulässigkeit in Landschaftsschutzgebieten (§ 26 Abs. 3 BNatSchG). Die 1. Änderung des Regionalplans OWL wird daher in vielen Kommunen Auswirkungen auf die Rechtswirkungen bisheriger kommunaler Windenergieplanungen und deren Ausschluss einer Windenergienutzung außerhalb bestehender Windenergiegebiete haben. Des Weiteren wird die 1. Änderung des Regionalplans OWL im gesamten Planungsraum entsprechend der §§ 245 e und 249 BauGB Auswirkungen auf die Privilegierung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB haben. Außerhalb von Windenergiegebieten gem. § 2 Nr. 1 WindBG wird sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nach § 35 Abs. 2 BauGB richten, sofern die Mindestflächenwerte erreicht sind.
 

Der Regionalplan OWL enthält die Potentialflächen für die zukünftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete der Kommunen. Er steuert die Nutzung von Rohstoffvorkommen und sichert bedeutende Infrastruktur in der Region. Gleichzeitig ist er ein wichtiges Steuerungselement für den Freiraum- und Umweltschutz, denn er übernimmt u. a. die Funktion des Landschaftsrahmenplans und des forstlichen Rahmenplans und legt ein flächendeckendes zusammenhängendes System von Schutzausweisungen fest. Klimaschutz, die Schaffung eines regionalen Biotopverbundes oder der Erhalt der Kulturlandschaft sind dabei genauso Aufgaben des Regionalplans, wie der Schutz des Waldes und der wertvollen landwirtschaftlichen Flächen.

 

» Textliche Festlegungen mit Begründung und Erläuterung ​​(PDF, 34 MB)

Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.

Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.

»  Zeichnerische Festlegungen – Gesamtplan (Interaktives PDF, 123 MB)
 

Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans bzw. Regionalplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transparent machen und offenlegen. Um eine möglichst umweltverträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten.

Der Umweltbericht zum Regionalplan OWL ist ein selbstständiges Dokument neben dem Entwurf des Regionalplans OWL. 

 

» Umweltbericht (PDF, 12,5 MB)
 

Anhang A:

» A: Methodenband (PDF, 1,7 MB)
 

Anhang B:

» B: Natura 2000 – Vor- und Verträglichkeitsprüfungen (PDF, 21 MB)

 

Anhang C:

» C1: Prüfbögen Kreis Gütersloh (PDF, 5 MB)

» C2: Prüfbögen Stadt Bielefeld (PDF, 2 MB)

» C3: Prüfbögen Kreis Herford (PDF, 2 MB)

» C4: Prüfbögen Kreis Lippe (PDF, 11 MB)

» C5: Prüfbögen Kreis Minden-Lübbecke (PDF, 4 MB)

» C6: Prüfbögen Kreis Paderborn (PDF, 16 MB)

» C7: Prüfbögen Kreis Höxter (PDF, 27 MB)
 

Anhang D:

» D1: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Gütersloh (PDF, 8,5 MB)

» D2: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Stadt Bielefeld (PDF, 2 MB)

» D3: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Herford (PDF, 2 MB)

» D4: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Lippe (PDF, 18 MB)

» D5: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Minden-Lübbecke(PDF, 6 MB)

» D6: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Paderborn (PDF, 28 MB)

» D7: Artenschutzfachbeiträge zu den Windenergiebereichen: Kreis Höxter (PDF, 48 MB)


Anhang E:

» E: Gesamtübersicht Umweltauswirkungen (PDF, 1 MB)

Weiterführende Unterlagen