BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

2. Änderung des Regionalplans OWL

Vorhabenbezogene Neudarstellung eines neuen „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ auf dem Gebiet der Stadt Rietberg

2. Änderung des Regionalplans OWL Vorhabenbezogene Neudarstellung eines neuen „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ auf dem Gebiet der Stadt Rietberg

Die Stadt Rietberg beabsichtigt im Rahmen ihrer Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Gewerbe- und Industriegebietes zu schaffen. Die vorhabenbezogene Planung zielt dabei darauf ab, im Rahmen einer Verlagerung innerhalb des Kreises Gütersloh einen Standort für ein regional bedeutsames Unternehmen zu sichern und den Neubau der Firma Karl Brand KG in Rietberg zu ermöglichen. 

Für diese Planungsabsicht ist eine Neudarstellung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Regionalplan OWL erforderlich. Parallel zu der Neudarstellung des GIB wird die Rücknahme eines GIB in der Stadt Rietberg angestrebt. Sowohl die Neudarstellung als auch die Rücknahme der GIB sollten im Rahmen einer Änderung des Regionalplans OWL erfolgen.

Die geplante Änderung des Regionalplans umfasst zwei Teilbereiche südlich der Bundesstraße B 64 in der Stadt Rietberg. 

Der geplante Änderungsbereich zur vorhabenbezogenen Neudarstellung für GIB liegt östlich der „Mastholter Straße L 782“ und südlich der Straße „Am Eichenhof“ in der Stadt Rietberg (Kreis Gütersloh). 

Der geplante Änderungsbereich zur Rücknahme von GIB gliedert sich in zwei Teile. Die westliche Teilfläche liegt südöstlich des „Wulfhorstweges“ zwischen „Theresienstraße“ und der Straße „Am Eichenhof“. Die östliche Teilfläche liegt östlich der „Theresienstraße“ sowie westlich und östlich des „Merschhemkeweges“.

In seiner Sitzung vom 09.12.2024 hat der Regionalrat Detmold den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Regionalplans OWL gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG durchzuführen. Nähere Informationen zum Beteiligungsverfahren finden Sie untenstehend.

Information und Planunterlagen zum Beteiligungsverfahren - 2. Änderung Regionalplan OWL

Öffentliche Bekanntmachung
Verfahren zur 2. Änderung des Regionalplans OWL für den Regierungsbezirk Detmold; vorhabenbezogene Neudarstellung eines neuen „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“auf dem Gebiet der Stadt Rietberg.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) – Auslegung der Planunterlagen –

Der Regionalrat Detmold hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2024 beschlossen, die 2. Änderung des Regionalplans OWL - vorhabenbezogene Neudarstellung eines neuen „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ und Rücknahme eines „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“auf dem Gebiet der Stadt Rietberg - zu erarbeiten (Aufstellungsbeschluss). Er hat in dieser Sitzung den Entwurf der 2. Änderung des Regionalplans OWL sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW beschlossen.
Dem Beschluss vom 09. Dezember 2024 lagen der Planentwurf zur 2. Änderung des Regionalplans OWL mit zeichnerischen Festlegungen in einem Maßstab von 1:50.000, die Begründung sowie der Umweltbericht zu Grunde.

Auslegung:
Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom 06. Januar 2025 bis 05. Februar 2025.
Sie sind ab dem 06. Januar 2025 online abrufbar auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter: https://www.bezreg-detmold.nrw.de.
Die Planunterlagen zur 2. Änderung des Regionalplans OWL umfassen:
• Planentwurf mit zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50.000), Begründung,
• Umweltbericht
• sowie weitere zweckdienliche Unterlagen im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 2 ROG
Darüber hinaus nimmt die Regionalplanungsbehörde auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Um Einsicht in die Planunterlagen nehmen zu können, stehen diese während der oben genannten Auslegungsfrist bei der

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 32 – Regionalentwicklung –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr) für jede Person zur Einsicht zur Verfügung. Die Auslegung erfolgt analog sowie alternativ mittels eines elektronischen Lesegerätes.
Stellungnahme:
Die Abgabe von Stellungnahmen kann innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist, bis einschließlich 05.02.2025, elektronisch über die Online-Plattform „Beteiligung NRW“
https://beteiligung.nrw.de/portal/brdt/beteiligung/themen
erfolgen.

Stellungnahmen können zudem ausnahmsweise abgegeben werden:

• schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
• zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold zu den oben genannten Geschäftszeiten
• elektronisch per E-Mail an regionalplanung[at]bezreg-detmold.nrw.de (regionalplanung[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ (vgl. o. a. Link) erfolgen.

Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und in lesbarer Form abgegeben werden.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahme erfolgt nicht.

Hinweis:
Nach Ablauf der Frist des 05.02.2025 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl.§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG). Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

Weiteres Verfahren:
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl.§ 7 Abs. 2 ROG). Der Regionalrat Detmold entscheidet über die 2. Änderung des Regionalplans OWL durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Rechtskraft erlangt. Der 2. Änderung des Regionalplans OWL wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).

Bei den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans OWL handelt es sich – in Verbindung mit seinen textlichen Festlegungen – um Ziele oder Grundsätze der Raumordnung im Sinne des ROG.

Die zeichnerischen Festlegungen sind im Maßstab 1:50.000 angelegt.

»  Zeichnerische Festlegung – 2. Änderung Regionalplan OWL (PDF, 1,6 MB)

Nach § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans bzw. Regionalplans auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Dieser soll die Planungsinhalte und deren Umweltauswirkungen transparent machen und offenlegen. Um eine möglichst umweltverträgliche Planungsvariante zu ermitteln, sind dabei auch vernünftige Alternativen zu betrachten.

Der Umweltbericht zum Regionalplan OWL ist ein selbstständiges Dokument neben dem Entwurf des Regionalplans OWL. 

» Umweltbericht - 2. Änderung Regionalplan OWL (PDF, 0,4 MB)