Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG NRW: Beförderung von Personen im Ausbildungsverkehr
Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG NRW: Beförderung von Personen im Ausbildungsverkehr
Pauschalzuwendungen für die Beförderung von Personen mit Zeitausweisen im Ausbildungverkehr.
Zuwendungsempfänger: Aufgabeträger des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlagen:
- ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
- Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV ÖPNVG NRW)
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