BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG NRW: Beförderung von Personen im Ausbildungsverkehr

Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG NRW: Beförderung von Personen im Ausbildungsverkehr

Das Land gewährt den Aufgabenträgern gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 aus Landesmitteln eine jährliche Pauschale für die Beförderung von Personen mit Zeitausweisen im Ausbildungsverkehr.

Zuwendungsempfänger: Aufgabeträger des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Rechtsgrundlagen:

§ 11a ÖPNVG NRW
VV-ÖPNVG NRW 

Anmerkung: Die Verwaltungsvorschritten für das ÖPNVG NRW werden zur Zeit vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen novelliert. Mit einer Veröffentlichung ist Ende 2026 zu rechnen.