Förderung Sozialticket
Förderung Sozialticket
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
Rd. Erl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr – VI B 4 - vom 08.08.2011
Das Land gewährt den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen als Aufgabenträger nach Maßgabe der Richtlinien Sozialticket sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44LHO – VV/VVG – Zuwendungen zur Förderung von Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr.