BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Förderung Sozialticket

Förderung Sozialticket

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen

Rd. Erl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr – VI B 4 - vom 08.08.2011

 

Das Land gewährt den Kreisen und kreisfreien Städten  in Nordrhein-Westfalen als Aufgabenträger nach Maßgabe der Richtlinien Sozialticket sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44LHO – VV/VVG – Zuwendungen zur Förderung von Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr.