BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Ausgleich für die unentgeldliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPNV

Erstattung von Fahrgeldausfällen durch die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPNV.

Zuwendungsempfänger: ÖPNV-Unternehmen

Der Vomhundertsatz gemäß § 231 Abs. 1 und 4 SGB IX des Ausgleichsjahres 2023 für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt 3,48.

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 231 SGB IX

 

Richtlinie:

Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

 

Formular:

Antrag auf Ausgleichszahlungen nach  § 228 SGB IX