Ausgleich für die unentgeldliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPNV
Erstattung von Fahrgeldausfällen durch die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPNV.
Zuwendungsempfänger: ÖPNV-Unternehmen
Der Vomhundertsatz gemäß § 231 Abs. 1 und 4 SGB IX des Ausgleichsjahres 2023 für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt 3,48.
Gesetzliche Grundlage:
Richtlinie: