Zur allgemeinen Aufsicht gehört auch die Beratung der Kommunen in allen Angelegenheiten des Beamten-, Laufbahn-, Besoldungs-, Arbeits- und Tarifrechts einschließlich der Erteilung der Ausnahmegenehmigung, z.B. bei Verkürzung der Probezeiten. Ebenso sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung von kommunalen Wahlbeamten zu prüfen.
Die Landräte selbst unterstehen in ihrem dienstlichen Verhalten der Aufsicht der Bezirksregierung. Zugleich ist die Bezirksregierung Vorgesetzter in Disziplinarverfahren für die Landräte sowie den Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld.
Stand: Dezember 2020
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