BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

NRW-Infrastrukturgesetz

Ende Januar 2026 wurden die Bereitstellungsbescheide nach dem Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) an die digitalen Postfächer aller Städte, Gemeinden und Kreise des Regierungsbezirkes übermittelt. 

Insgesamt werden auf Basis dieser Bescheide in den kommenden Jahren rund 1,2 Milliarden Euro an Fördermitteln in den Regierungsbezirk Detmold fließen. Gelder, welche der kommunalen Familie in OWL Planungssicherheit zur Verfügbarkeit von Investitionsmitteln sowie einen enormen Handlungsspielraum, insbesondere mit Blick auf etwaig anstehende Großprojekte, verschafft.

Aktuelles

Durch das Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen pauschal 10 Milliarden Euro für Sachinvestitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung. Das digitale Verfahren zur Umsetzung der zugeteilten Förderbudgets ist gestartet.

Die Erläuterungen zum kommunalen pauschalen Förderbudget in Nordrhein-Westfalen (FAQ) wurden zeitgleich mit dem Start des digitales Verfahrens veröffentlicht.

Gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 ist bei der Durchführung sowie nach Fertigstellung von Maßnahmen durch die Letztempfänger auf die Förderung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und auf die Förderung aus dem NRW-Plan in geeigneter und öffentlichkeitswirksamer Weise unter Nutzung der Bildwortmarke des Bundes sowie des Landes hinzuweisen. Bei Bauarbeiten hat die Kenntlichmachung zusätzlich durch Bauschilder zu erfolgen. Die entsprechenden Gestaltungslinien finden Sie hierzu im Downloadbereich.

Ihre Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner

Das Team des NRW-Infrastrukturgesetzes im Dez. 31 der Bezirksregierung Detmold steht den Kreisen und Kommunen als Ansprechpartner insbesondere in Bezug auf die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2 NRW Infrastrukturgesetz (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) mit Rat und Unterstützung zur Verfügung und realisiert im Rahmen eines vom MHKBD vorgegeben digitalen Verfahrens die Mittelabrufe der Kreise und Kommunen aus dem Regierungsbezirk. 

Zum Team NRW Infrastrukturgesetz im Dezernat 31 gehören

Stefan Mareske – NA: 3132  |  Karin Laufer (Leitung) – NA: 3130  |  Tina Schmidtmann – NA: 3133  |  Fabian Halt – NA: 3131

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

Zum Hintergrund

Mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) hat der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt. Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Sachinvestitionen in die Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fallen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen erhält von dieser Summe einen Anteil von rd. 21,1 Mrd. Euro, der mit dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)“ umgesetzt wird. Von der Gesamtsumme entfallen rd. 12,7 Mrd. € auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, wovon 10 Mrd. Euro über Pauschalen weitergegeben wurden. Im Übrigen werden die Mittel über Förderprogramme zur Verfügung gestellt.