BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/innen (kurz: ÖbVI) sind im Land Nordrhein-Westfalen befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach Maßgabe des ÖbVIG NRW wahrzunehmen und wirken insoweit regelmäßig an hoheitlichen Vermessungsaufgaben mit.

Die häufigsten Leistungen der ÖbVI sind die Liegenschaftsvermessungen, die die Grundlage für die Fortführung/Aktualisierung des Liegenschaftskatasters sind. Zu den Liegenschaftsvermessungen zählen Teilungs- und Grenzvermessungen sowie Gebäudeeinmessungen.

Aufsicht über die ÖbVI

Soweit die ÖbVI Tätigkeiten ausführen, die hoheitlich sind (Liegenschaftsvermessungen, amtliche Lagepläne), unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bezirksregierung. Bei privatrechtlichen Tätigkeiten (Absteckungen, Höhenpläne, Bestandspläne, …) unterliegen sie der Aufsicht durch die Ingenieurkammer Bau NRW.

Im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion nimmt das Dezernat 31 u.a. folgende Aufgaben wahr. Es

  • führt die Bestellung zum ÖbVI durch
  • entscheidet über Beschwerden und in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Verfolgung von Berufspflichtverletzungen)
  • berät und beaufsichtigt die ÖbVI mit dem Ziel, einheitliche vermessungstechnische, katasterrechtliche und wettbewerbsrechtliche Standards in NRW sicherzustellen
  • entscheidet bei Auffassungsunterschieden zwischen ÖbVI und Katasterbehörde
  • gibt dem Bürger Auskunft zur fachlichen Abwicklung von Vermessungsaufträgen, zum Nachweis der Liegenschaften im Liegenschaftskataster oder zu gebührentechnischen Einzelheiten.

Bestellung

Die Bestellung kann formlos schriftlich beantragt werden. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Personalbogen zum Antrag auf Bestellung zum ÖbVI
  • Staatsangehörigkeitsnachweis gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 ÖbVIG NRW
  • Amtlich beglaubigter Nachweis über die Laufbahnbefähigung für den vermessungstechnischen Verwaltungsdienst in NRW in der Ämtergruppe des 2. bzw. 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (alte Bezeichnungen: Laufbahnbefähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst)
  • Amtsärztliches Gesundheitszeugnis - max. ½ Jahr alt
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - max. ½ Jahr alt
  • Amtlich beglaubigte Bescheinigung von einer zur Ausführung von Liegenschaftsvermessungen befugten Stelle, mit der der antragstellenden Person Erfahrungen in der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen bescheinigt werden in Dauer von
    • mindestens 1 Jahr, wenn die Laufbahnbefähigung für die Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes vorliegt,
    • mindestens 6 Jahre, wenn die Laufbahnbefähigung für die Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes vorliegt.

Das "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt die antragstellende Person bei seiner Meldebehörde, es ist an die Bezirksregierung Detmold, Dezernat 31 mit dem Verwendungszweck "Antrag Bestellung ÖbVI" zu senden. Das amtsärztliche Gesundheitszeugnis muss die geistige und körperliche Eignung der antragstellenden Person für den Beruf des ÖbVI feststellen, die antragstellende Person erhält es bei seiner unteren Gesundheitsbehörde.

Spätestens bei der Vereidigung sind

  • die Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung zu belegen,
  • die Kontaktdaten der Geschäftsstelle anzugeben,
  • der Nachweis der Entrichtung der Bestellungsgebühr vorzulegen,
  • die Einzugsermächtigung für den Kostenbeitrag gem. § 6 DVOzÖbVIG NRW vorzulegen.

Stand: Februar 2024