Regionalplanung

Land ist eine begrenzte Ressource, auf die jeder Ansprüche erhebt: zum Wohnen, zum Arbeiten, zum Einkaufen, zum Autofahren, zur Erholung oder zum Reisen. Aber auch Landwirtschaft, Industrie, Forstwirtschaft sowie Energieerzeugung möchten Flächen nutzen. Damit unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang gebracht werden können, ist Planung erforderlich.

Die Regionalplanung wägt konkurrierende Ansprüche auf Flächen in einer Region ab und führt sie im Interesse der Allgemeinheit zum Ausgleich. Sie regelt, wie die zur Verfügung stehenden Flächen genutzt werden können. Für die Region Ostwestfalen-Lippe ordnet die Bezirksregierung Detmold die Flächeninteressen. Sie ist die zuständige Regionalplanungsbehörde.

Bei der Gestaltung der Flächennutzung berücksichtigt die Bezirksregierung die Vorgaben des Bundes (das Raumordnungsgesetz) und des Landes (den Landesentwicklungsplan). Ein zentrales Instrument der Regionalplanung ist der „Regionalplan“.

Der Regionalplan legt die Ziele für die Entwicklung der Flächen im Regierungsbezirk fest – also beispielsweise die Entwicklung von Wohn- und Gewerbestandorten unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes. Er ist das Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens.

Beschlossen wird der Regionalplan vom Regionalrat – einem Gremium, dessen Mitglieder von den Kreistagen und vom Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld gewählt werden. Der Regionalrat ist die politische Vertretung des Regierungsbezirks Detmold.

Die Geschäftsstelle des Regionalrates ist bei der Bezirksregierung angesiedelt.

Stand: Juli 2023