Im Liegenschaftskataster werden für alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) die folgenden Informationen vorgehalten:
- Geometrische Form, Lage und Größe, Flurstücksnummer, Straßennamen und Hausnummern
- Angaben über die Landnutzung und die charakteristische Topographie
- Eigentümer und Erbbauberechtigte (nachrichtlich und in Übereinstimmung mit dem Grundbuch)
- Ergebnisse der Bodenschätzung
Das Liegenschaftskataster ist ein Geobasisinformationssystem. Es wird digital geführt und ständig aktuell gehalten. Dabei soll es den Anforderungen der Bürger und Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft genügen. Seine Daten finden Verwendung für alle raum- und bodenbezogenen Informationssysteme, Planungen und Maßnahmen der Landesverwaltung sowie der Kommunen.
Um den Anforderungen als Basisinformationssystem gerecht werden zu können, wird das Liegenschaftskataster ständig dem Stand der Technik angepasst. Dazu sind die althergebrachten Nachweise in Buch- und Kartenform bundesweit einheitlich in das „Amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS)“ umgestellt worden. ALKIS wird nunmehr digital geführt.
Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
Einsicht in das Liegenschaftskataster sowie Auskünfte hieraus erhalten Sie bei den zuständigen Katasterbehörden (siehe nebenstehende Links). Die Bezirksregierung erteilt keine Auskünfte!
Katasterbehörden
Die Kreise und kreisfreien Städte führen als Katasterbehörden das Liegenschaftskataster und stellen dessen Daten bereit. Vermessungen an den Liegenschaften führen die Katasterbehörden oder auch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure durch. Alle genannten Stellen sind Teile des amtlichen Vermessungswesens.
Aufsicht über die Katasterbehörden
Das Dezernat 31 der Bezirksregierung führt die Aufsicht über die Katasterbehörden hinsichtlich der gesetzmäßigen und zweckmäßigen Wahrnehmung der Aufgaben. Es berät und unterstützt die Katasterbehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung, geht Beschwerden nach, führt fachtechnische Prüfungen durch und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen Stellen im amtlichen Vermessungswesen.
Stand: April 2025
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