BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Vermessungstechnische Ausbildung

Weltvermesserer finden hier ihren Arbeitsplatz Erde. Das Dezernat 31 ist in die Ausbildung des vermessungstechnischen Fachpersonals in verschiedenen Ausbildungsbereichen eingebunden.

 

Laufbahnausbildungen für den vermessungstechnischen Verwaltungsdienst

Die Laufbahnausbildungen befähigen nach abgeschlossenem Studium für eine Tätigkeit in der Vermessungsverwaltung und für die Bestellung zum ÖbVI.

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 im 2. Einstiegsamt (ehemals höherer vermessungstechnischer Dienst) dauert 2 Jahre, beginnt am 1. April jeden Jahres, wird vom Dezernat 31 koordiniert und geleitet, findet überwiegend im Regierungsbezirk statt und endet mit der Laufbahnprüfung, auch Große Staatsprüfung genannt. Nähere Information zu Bewerbung, Inhalt und Ablauf dieser Ausbildung finden Sie hier.

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 im 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener vermessungstechnischer Dienst) dauert 1 Jahr, beginnt am 1. September jeden Jahres, können Sie auch in der Bezirksregierung Detmold absolvieren und endet mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst. Nähere Information zu Bewerbung, Inhalt und Ablauf dieser Ausbildung finden Sie auch hier.

 

Ausbildung in den Geoinformationsberufen

Allgemeine Informationen zur Ausbildung in Vermessungstechnik und Geomatik finden Sie hier, bei Interesse an einer Ausbildung in der Bezirksregierung informieren Sie sich in unserem Karriereportal.
Die Ausbildung in den Geoinformationsberufen dauert 3 Jahre, beginnt in der Regel 1. August jeden Jahres, hat eine Zwischenprüfung und endet mit der Abschlussprüfung.

Das Dezernat 31 als zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz registriert und überwacht die Ausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, hat die Eignung der Ausbildungsstätten im Blick, berät in allen Fragen der Ausbildung, richtet einen Prüfungsausschuss für den Bezirk ein und nimmt die Prüfungen im Bezirk ab. Weiterhin erkennt es ausländische Bildungsabschlüsse in diesen Ausbildungsberufen an.

 

 

Aufgaben der Zuständigen Stelle

Als zuständige Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie ist das Dezernat 31 zuständig für

Nach § 34 BBiG ist ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu führen. Dem formlosen Antrag auf Eintragung sind von der Ausbildungsstätte folgende Unterlagen beizufügen:


•    Ausbildungsvertrag, bei Jugendlichen mit Angaben zu den Erziehungsberechtigten
•    Lebenslauf der/des Auszubildenden mit Angaben über die allgemeine Schulbildung
•    bei Jugendlichen der Nachweis der ärztlichen Untersuchung nach § 32 JArbSchG
•    Betrieblicher Ausbildungsplan
•    Angaben zur Ausbildungsleitung bzw. zu den Ausbildenden
•    Betriebsnummer nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 des Vierten Sozialgesetzbuches der Ausbildungsstätte
•    Zukünftig: Identifikationsnummern nach § 139b der Abgabenordnung der Auszubildenden


Das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse dient der Organisation der Ausbildung und verschiedenen Ausbildungsstatistiken nach dem BBiG. Bei der Eintragung werden verschiedene Inhalte des Ausbildungsvertrags, z.B. Dauer der Probezeit, Anzahl der Urlaubstage, Höhe der Ausbildungsvergütung, Art der Führung des Ausbildungsnachweises, auf deren rechtliche Vorgaben geprüft.
Zur Höhe der Ausbildungsvergütung haben die zuständigen Stellen Geoinformationsberufe NRW eine Empfehlung ausgesprochen (siehe Downloads).

Die zuständige Stelle bestellt Ausbildungsberater nach § 76 BBiG für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie. Deren Aufgabe liegt in der Beratung und Unterstützung aller an der Ausbildung beteiligten Personen und Stellen.
Die Ausbildungsberater unterstützen einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung, gegebenenfalls durch Vermittlung zwischen den Ausbildungsbeteiligten. Hierzu besteht die Möglichkeit einer individuellen Beratung oder eines Gesprächs mit allen Betroffenen
Die Ausbildungsberater sind auch Ansprechpartner für Schüler und Schülerinnen, die sich für eine Ausbildung in den Geoinformationsberufen im Regierungsbezirk Detmold interessieren.

Ausbildungsstätten müssen für die Ausbildung in den Geoinformationsberufen besonders geeignet sein. Sie müssen belegen, dass sie alle nach Ausbildungsordnung verlangten Ausbildungsinhalte vermitteln können. Sollte das nicht der Fall sein, kann eine Verbundausbildung angestrebt werden. Mehrere Ausbildungsstätten schließen sich zu einem Ausbildungsverbund zusammen. So können sich auch kleinere Betriebe mit ihrem Spezialwissen an der Ausbildung beteiligen, die nicht das gesamte Ausbildungsspektrum abdecken können.
In dem formlosen Antrag auf Zulassung einer Ausbildungsstätte in den Geoinformationsberufen sind die potenziellen Ausbildenden zu benennen, deren persönliche, fachliche und ausbildungspädagogische Eignung ist nachzuweisen.

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt zum 01.07. des Jahres durch die Ausbildungsstätte. Dazu sind folgende Angaben zu machen bzw. zu belegen:


•    Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität des Auszubildenden
•    Name und Anschrift des Gesetzlichen Vertreters
•    Beginn und voraussichtliches Ende des Ausbildungsverhältnisses
•    Anschrift der derzeit und zukünftig besuchten Berufsschule
•    Bewertung des Ausbildungsstandes nach dem 1. Ausbildungsjahr
•    bei Jugendlichen der Nachweis der ärztlichen Nachuntersuchung nach § 33 JArbSchG
 
Der Anmeldung zur Abschlussprüfung zum 01.02. bzw. 01.08. des Jahres sind von der Ausbildungsstätte folgende Unterlagen beizufügen (siehe auch Downloads):


•    der Lebenslauf
•    die Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung
•    das Berichtsheft
•    das letzte Berufsschulzeugnis
•    ggf. weitere Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsnachweise
•    Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags mit
                • Beurteilungsmatrix Geomatiker bzw.
                • Beurteilungsmatrix Vermessungstechniker – FR Vermessung
•    eine abschließende Bewertung des Ausbildungsstandes durch die Ausbildungsstätte
•    die Einverständniserklärung der/des Auszubildenden zur Anmeldung


Bei Anträgen zur Prüfungszulassung unter besonderen Umständen (Verkürzung der Ausbildung, Verlängerung der Ausbildung, Externe Prüfungsteilnehmer) bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle oder dem Ausbildungsberater.

Die landesweit einheitlichen Prüfungstermine der schriftlichen Prüfungen werden durch den Ausschuss für gemeinsame Prüfungsaufgaben festgelegt. Er ist beim Dezernat 31 der Bezirksregierung Düsseldorf eingerichtet. Hier können die bereits festgelegten Prüfungstermine mit den entsprechenden Anmeldezeitpunkten eingesehen werden. Des Weiteren stellt der Ausschuss für gemeinsame Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung „historische Prüfungsaufgaben“ bereit.
Die weiteren Prüfungstermine werden mit der Zulassung zur Prüfung bekanntgegeben.

Nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung werden die Zeugnisse im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreicht.

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie (GeoITAusbV) und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen (APO GeoInfoTech) landeseinheitlich durch den bei jeder Bezirksregierung einzurichtenden Prüfungsausschuss durchgeführt und bewertet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden für jeweils 5 Jahre durch die Bezirksregierung bestellt. Der Ausschuss ist paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie Lehrern der beschulenden Berufskollegs besetzt.

Für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Ausbildungsberufen Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker und Geomatikerin und Geomatiker gibt es in NRW keine zentrale Stelle, die die Anerkennungsverfahren durchführt.

Welche Stelle für Ihren Antrag zuständig ist, erfahren Sie im Anerkennungsfinder des Portals Anerkennung in Deutschland. Sollten Sie sich bei der Anwendung nicht sicher sein, können Sie sich an die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wenden. 

Eine weitere Möglichkeit der Anerkennungsberatung bietet die kostenfreie Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ Tel.: +49 30 1815-1111. Die Anerkennungsberatung begleitet Sie bei allen weiteren Schritten und unterstützt Sie auch bei der Antragstellung auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation.

Bei fachlichen Fragen zu Ihrem oben genannten Ausbildungsberuf wenden Sie sich bitte  per E-Mail an das Dezernat 31

Stand: März 2024