Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Sachverständigengremien. Das Land NRW ist ihr Rechtsträger. Die Bezirksregierung Detmold hat für ihren Bezirk folgende Gutachterausschüsse für Grundstückswerte gebildet:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bielefeld
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Herford und in der Stadt Herford
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Lippe und in der Stadt Detmold
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Minden-Lübbecke
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bei der kreisfreien Stadt Bielefeld, den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie den großen kreisangehörigen Städten Minden und Paderborn eingerichtet.
Aufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Das Dezernat 31 bestellt ehrenamtliche Gutachter in den Gutachterausschuss. Sie überwacht die rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung und die Einhaltung der gutachterlichen Pflichten, wobei die unabhängige gutachterliche Stellung unberührt bleibt. Die Gutachter, die in den Gutachterausschüssen ehrenamtlich tätig sind, sind überwiegend Sachverständige aus den Fachgebieten Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft und aus dem Vermessungswesen.
Aufgaben der Gutachterausschüsse – Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte
Die Gutachterausschüsse bilden nach Grundstückswertermittlungsverordnung NRW den Grundstücksmarkt transparent ab. Dazu erhalten sie von den Notaren Abschriften der Kaufverträge, die sie in die Kaufpreissammlung übernehmen. Durch Auswertungen daraus leiten sie die Bodenrichtwerte und weitere für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten ab. Die Bodenrichtwerte sind zonal festgelegt. Sie werden jährlich neu ermittelt und veröffentlicht.
Aufgaben der Gutachterausschüsse - Grundstücksmarktberichte und Gutachtenerstattung
Jeder Gutachterausschuss stellt seine Kenntnisse über den Grundstücksmarkt insbesondere über Umsatz- und Preisentwicklung in einem Grundstücksmarktbericht zusammen. Auf Antrag werden Gutachten über die Verkehrswerte von Grundstücken erstattet. Bodenrichtwerte, lokale Grundstücksmarktberichte, den Grundstücksmarktbericht für NRW und die Kontaktdaten aller Gutachterausschüsse in NRW finden Sie in BORIS.NRW.
Stand: April 2026