Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Sachverständigengremien. Das Land NRW ist ihr Rechtsträger. Die Bezirksregierung Detmold hat für ihren Bezirk folgende Gutachterausschüsse für Grundstückswerte gebildet:
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bielefeld
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Herford und in der Stadt Herford
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Höxter
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Lippe und in der Stadt Detmold
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Minden-Lübbecke
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Minden
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn
Die in den Gutachterausschüssen ehrenamtlich tätigen Gutachter (m/w) sind überwiegend Sachverständige aus den Fachgebieten Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft und aus dem Vermessungswesen. Das Dezernat 31 bestellt sie.
Aufgaben der Gutachterausschüsse - Kaufpreissammlung
Die Gutachterausschüsse bilden nach Grundstückswertermittlungsverordnung NRW den Grundstücksmarkt transparent ab. Dazu erhalten sie von den Notaren Abschriften der Kaufverträge, die sie in die Kaufpreissammlung übernehmen. Durch Auswertungen daraus leiten sie Bodenrichtwerte und weitere für die Grundstückswertermittlung erforderliche Daten ab.
Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte und Gutachtenerstattung
Die Bodenrichtwerte sind zonal festgelegt. Sie werden jährlich neu ermittelt und veröffentlicht. Jeder Gutachterausschuss stellt seine Kenntnisse über den Grundstücksmarkt insbesondere über Umsatz- und Preisentwicklung in einem Grundstücksmarktbericht zusammen. Auf Antrag werden Gutachten über die Verkehrswerte von Grundstücken erstattet.
Bodenrichtwerte, lokale Grundstücksmarktberichte, den Grundstücksmarktbericht für NRW und die Kontaktdaten aller Gutachterausschüsse in NRW finden Sie in BORIS.NRW.
Aufsicht über die Gutachterausschüsse
Das Dezernat 31 überwacht die rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung und die Einhaltung der gutachterliche Pflichten, die unabhängige gutachterliche Stellung bleibt unberührt.
Stand: März 2021
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