Kommunalaufsicht
Soweit die 6 Kreise des Regierungsbezirks sowie die kreisfreie Stadt Bielefeld und Zweckverbände im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Aufgaben wahrnehmen, wird durch die allgemeine Kommunalaufsicht das rechtmäßige Handeln überwacht. Dazu gehört die Beratung der Kommunen, die Ausübung von Prüfungsrechten und auch das Nutzen von Beanstandungs- und Aufhebungsrechten. Stellungnahmen zu Anfragen in kommunalverfassungsrechtlichen Angelegenheiten (insbesondere zur Gemeinde- und Kreisordnung) durch die Kreise und die Stadt Bielefeld sind abzugeben und Entscheidungen über Beschwerden aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung sind zu treffen. In bestimmten Fällen, z.B. bei der Errichtung von Zweckverbänden und beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie für die Einführung und Änderung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen, ist eine Genehmigung einzuholen. Bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen wird die ordnungsgemäße Vorbereitung in Abstimmung mit dem Wahlleiter überwacht.
Stand: September 2023
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