Finanzielle Fördermaßnahmen
Das Dezernat 48 ist für die folgenden Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig:
- Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
- Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht ("Schule von acht bis eins", "Dreizehn plus", "Silentien")
- Förderung des deutsch-französischen Schüleraustausches
- Zuwendungen des Landes NRW Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
- Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote "Geld oder Stelle" - Sekundarstufe I -
- Zuwendungen für die Durchführung "FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch"
- Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
- Gewährung von Zuwendungen für das OGS Helferprogramm - Aufholen nach Corona
- Zuwendungen für ausserschulische Bildungs- und Betreuungsangebote ("Extra-Zeit zum Lernen") - Aufholen nach Corona
Entsprechende Vordrucke zur Antragstellung bzw. Abrechnung der Maßnahmen finden Sie hier
Weitere Informationen erhalten Sie unter den jeweiligen Links (s. Überschriften) und im www.bildungsportal.nrw.de.
Stand: Februar 2023