Finanzielle Fördermaßnahmen
Das Dezernat 48 ist für die folgenden Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig:
- Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
- Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht ("Schule von acht bis eins", "Dreizehn plus", "Silentien")
- Förderung des deutsch-französischen Schüleraustausches
- Zuwendungen des Landes NRW Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
- Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote "Geld oder Stelle" - Sekundarstufe I -
- Zuwendungen für die Durchführung "FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch"
- Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
- Gewährung von Zuwendungen für das OGS Helferprogramm - Aufholen nach Corona
- Zuwendungen für ausserschulische Bildungs- und Betreuungsangebote ("Extra-Zeit zum Lernen") - Aufholen nach Corona
- Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten
- Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung
Entsprechende Vordrucke zur Antragstellung bzw. Abrechnung der Maßnahmen finden Sie hier
Weitere Informationen erhalten Sie unter den jeweiligen Links (s. Überschriften) und im www.bildungsportal.nrw.de.
Stand: Februar 2024