Finanzielle Fördermaßnahmen
Das Dezernat 48 ist für die folgenden Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig:
- Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
- Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht ("Schule von acht bis eins", "Dreizehn plus", "Silentien")
- Förderung des deutsch-französischen Schüleraustausches
- Zuwendungen des Landes NRW Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
- Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote "Geld oder Stelle" - Sekundarstufe I -
- Zuwendungen für die Durchführung "FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch"
- Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
- Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten
- Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung
- Startchancen-Programm
Entsprechende Vordrucke zur Antragstellung bzw. Abrechnung der Maßnahmen finden Sie hier
Weitere Informationen erhalten Sie unter den jeweiligen Links (s. Überschriften) und im www.bildungsportal.nrw.de.
Stand: Juli 2024
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