Gefördert werden Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen, Träger genehmigter Ersatzschulen sowie sonstige freie Träger (Maßnahmenträger).
Gefördert wird „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II jeweils in den Oster-, Sommer- und Herbstferien.
Zielsetzung der Angebote ist ein individueller Lernzuwachs in der deutschen Sprache und eine Steigerung der Alltagskompetenzen der Teilnehmer.
Die Förderung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Vorlage einer Beschreibung der Maßnahme nach dem Muster der Anlage 2 dieser Förderrichtlinien einschließlich der Bestätigung der Übernahme des notwendigen Eigenanteils pro Maßnahme.
- Durchführung der Maßnahme ,,FerienlntensivTraining - FIT in Deutsch". An jeder Maßnahme nehmen 15 - 25 Schülerinnen und Schüler teil. Sie findet täglich an sieben Zeitstunden im Zeitfenster 8 Uhr bis 17 Uhr einschließlich des täglichen gemeinsamen Frühstücks und Mittagessens statt:
- in den Osterferien an insgesamt acht aufeinanderfolgenden Werktagen,
- in den Sommerferien an insgesamt zehn aufeinanderfolgenden Werktagen,
- in den Herbstferien an insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Werktagen.
- Durchführung des Angebots in geeigneten Räumen in oder im Umfeld der Schule(n). Die Zustimmung des Nutzungsberechtigten dieser Räume ist durch den Maßnahmenträger einzuholen.
- Einsatz von zwei Sprachlernbegleiterinnen oder Sprachlernbegleitern pro Lerngruppe; hierfür kommen folgende Personen in Betracht:
- Lehrkräfte in Nebentätigkeit (Hinweise: Lehrkräfte in Nebentätigkeit dürfen ihre eigenen Schülerinnen und Schüler nicht außerhalb des Unterrichts unterrichten) oder
- Referendarinnen und Referendare (Lehramt) oder
- Absolventinnen und Absolventen mit dem Studiengang Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (DaZ/DaF) oder
Studierende (Lehramt), geeignete Ehrenamtliche und Pensionäre mit Lehrerfahrung.
Voraussetzungen:- Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter weisen Deutschkenntnisse gemäß Kompetenzstufe C1 in geeigneter Form nach.
- Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter verpflichten sich, an der vorbereitenden Schulung der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) oder eines durch die LaKI beauftragten Kommunalen Integrationszentrums teilzunehmen und die von ihnen durchzuführende Maßnahme auf Basis der in der Schulung vermittelten inhaltlichen Standards umzusetzen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden kann, dass diese Schulung bereits besucht wurde.
- Die Vergütungspauschale pro Sprachlernbegleiterin und Sprachlernbegleiter pro Maßnahme beträgt:
- in den Osterferien: 1.980 Euro
- in den Sommerferien: 2.400 Euro
- in den Herbstferien: 1.350 Euro
Sie umfasst sämtlichen Arbeitsaufwand, der im Rahmen der Maßnahme erforderlich wird und ist durch den Maßnahmenträger in der ausgewiesenen Höhe zu zahlen.
Projektförderung, Anteilsfinanzierung bis 80 % der förderfähigen Kosten, Zuweisungen/ Zuschuss
Die folgenden Ausgaben sind zuwendungsfähig und werden bis maximal 80 % vom Land bezuschusst:
- Kursmaterial und Verpflegung für Frühstück und Mittagessen in Höhe von maximal 170 Euro pro Tag
- Ausgaben für die Bereitstellung und Unterhaltung der Räumlichkeiten in Höhe von maximal 100 Euro pro Tag
- Ausgaben für die Vergütung der Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter in Höhe von
- 3.960 Euro in den Osterferien,
- 4.800 Euro in den Sommerferien,
- 2.700 Euro in den Herbstferien.
Darüberhinausgehende und weitere Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.
Der Träger der Maßnahme erbringt für die Durchführung der Maßnahme Eigenanteile in Höhe von mindestens 20 %.
Die Erhebung von Kostenbeteiligungen oder Teilnehmergebühren von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist nicht zulässig.
Die Anträge sind vom Maßnahmenträger nach dem Muster der Anlage 1 der Förderrichtlinie bei der zuständigen Bezirksregierung für die Osterferien spätestens zum 31.01., für die Sommerferien spätestens zum 31.05. und für die Herbstferien spätestens zum 31.08. eines Jahres einzureichen.
Für Maßnahmen im Regierungsbezirk Detmold sind die Anträge an folgende Adresse zu richten:
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
32756 Detmold
Die Förderrichtlinie wurde im Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.02.2018 Zuwendungen für die Durchführung „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“, Aktenzeichen: 322-3.02.04-114450 veröffentlicht.
Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.02.2018 (letzte Änderung vom 02.02.2023
Stand: März 2023