BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Startchancen-Programm

Mit dem Startchancen-Programm werden in Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 900 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern gefördert. Die erste Gruppe der ausgewählten Schulen steigt bereits zum Schuljahr 2024/25 in dieses Förder- und Schulentwicklungsprogramm ein. Es zielt ab auf die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozialen und emotionalen Kompetenzen.

Dabei setzt sich das Programm aus drei Säulen zusammen:

  1. Säule I – Investitionsbudget
  2. Säule II – Chancenbudgets
  3. Säule III - Personalbudget

Träger von öffentlichen Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen. Allerdings nur dann, wenn die Schule, die sich in deren Trägerschaft befindet, für eine Förderung ausgewählt worden ist. Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land anhand geeigneter und transparenter Kriterien, die wissenschaftsgeleitet sind und sich an den Zielsetzungen des Startchancen-Programms orientieren. Die Kriterien „Armut“ und „Migration“ sind durch die Bund-Länder-Vereinbarung gesetzt.

Die Mittel der Säule II entfallen zu zwei Dritteln auf fachliche Maßnahmen, welche aktuell zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und der Schulaufsicht abgestimmt werden. Dabei setzen die verantwortlichen Stellen an den zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten Zielen des Startchancen-Programms und attraktiven, praxisnahen Unterstützungsangeboten und Schulungsmaßnahmen für Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen sowohl auf der unterrichtsfachlichen als auch auf der überfachlichen Ebene und der systemischen Ebene an. Weitere Informationen zu bundesweiten Eckpunkten finden Sie im zwischen Bund und Ländern vereinbarten Orientierungspapier.

Ein Drittel der Mittel steht den Schulen für weitere Maßnahmen im Sinne der Ziele des Startchancen-Programms zur Verfügung. Das freie Budget wird den Schulen im Wege einer fachbezogenen Pauschale über ihren Schulträger bereitgestellt werden.

 

Nach den Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung ist in der Bewirtschaftung sicherzustellen, dass jede Startchancen-Schule von der personellen Unterstützung in der Säule III profitiert. 

Vor diesem Hintergrund erhält jede Startchancen-Schule eine Sockelausstattung von 0,5 Stellenanteilen. Die Zuweisung auf Einzelschulebene kann im Umfang von 0,5 bis insgesamt 1,5 Stellenanteilen erfolgen, d.h. eine anteilige Zuweisung z.B. in Höhe von 0,8 Stellenanteilen ist möglich. 

Die Entscheidung trifft die zuständige Schulaufsicht unter Einhalten des haushalterischen Gesamtstellenrahmens.
 

Säule I - Investitionsbudget:

Förderfähig sind investive Maßnahmen einschließlich Begleitmaßnahmen an den ausgewählten Startchancen-Schulen, die im Sinne des Startchancen-Programms einer förderlichen Lernumgebung dienlich sind. Dies liegt insbesondere bei den folgenden Maßnahmen vor:

•    Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, der Aufbau sowie die Inbetriebnahme von Einrichtungen, Ausstattungen und Gestaltungselementen. (Ziff. 4.2.1 der FR)
•    Anschaffung von nachhaltiger und lernförderlicher Ausstattung (Ziff. 4.2.2 der FR)
•    Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen, die unmittelbar mit einer Maßnahme im Sinne der Nummern 4.2.1 und 4.2.2 verbunden, befristet, und zur Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen. (Ziff. 4.2.3 der FR)
 

Nicht förderfähig sind:

•    Sanierungsmaßnahmen, auch energetische Sanierungsmaßnahmen, die ausschließlich der reinen Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz und nicht dem Ziel der Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lernumgebung dienen;
•    Umsatzsteuerbeträge, die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar sind;
•    Ausgaben für den dauerhaften Betrieb;
•    Ausgaben zur Kapitalbeschaffung und Zwischenfinanzierung;
•    Projektbezogene personalstellen bei den Vollzugsstellen in den Ländern, Kreisen oder Kommunen

 

Säule II – Chancenbudget:

Ein Drittel der Fördermittel der Säule II wird den Schulen als Chancenbudget für die Umsetzung weiterer, eigenverantwortlich geplanter und durchgeführter Maßnahmen vor Ort bereitgestellt. 

Das Chancenbudget kann u.a. für Maßnahmen zur Verbesserung der Basiskompetenzen in Deutsch, Mathematik und der sozial-emotionalen Fähigkeiten der Schüler und Schülerinnen verwendet werden. 

Säule III – Personalbudget

Den Startchancen-Schulen soll vorrangig die Möglichkeit eingeräumt werden, bedarfsgerecht zusätzliche Fachkräfte für Schulsozialarbeit oder auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen zur Verstärkung multiprofessioneller Teams für das Kollegium zu gewinnen.

 

Die Zuwendung (Investitionsbudget) wird in Höhe von max. 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Schulträger erbringt für die Durchführung der Maßnahme einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 30 %. Der Zuwendungsbetrag/die Zuwendungsbeträge dürfen die max. Höhe des Schulträgerbudgets nicht überschreiten.

 

Die Mittel der Säule I werden auf Antrag der Schulträger bereitgestellt. Die Antragstellung wird online über das Portal www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de abgewickelt. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 9. September 2024 veröffentlicht. 

•    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 09.09.2024 über die Gewährung von „Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)“ 
•    Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung
 

•    Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)
•    Hinsichtlich weiterer Informationen verweise ich auf die beigefügte Förderrichtlinie und die FAQs, welche auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung fortlaufend aktualisiert werden (www.schulministerium.nrw/faq-startchancen)
•    Präsentationen zur Infoveranstaltung vom 11.10.2024 

      - Viko Präsentation Zielvereinbarungen
 

                                                                                                                                             

 

                                                                                                                                                                                          Stand: Oktober 2024