BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Durch die offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich soll eine Lernkultur entwickelt werden, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert. Die OGS bietet mehr Zeit für Bildung und Erziehung und eine bessere Rhythmisierung des Schultages.

Der jeweilige Schulträger

Gefördert wird die Durchführung „außerunterrichtlicher Angebote“ in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich, die zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an beweglichen Feiertagen und bei Bedarf auch in den Ferien außerhalb der Unterrichtszeit angeboten werden.
Die Durchführung erfolgt in der Regel an allen Unterrichtstagen in einem festen zeitlichen Rahmen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr.

Pro Schuljahr und Kind erhält der Schulträger 1.073 EUR,

für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen 1.936 EUR pro Schuljahr.

Der Schulträger hat einen Eigenanteil von 568 EUR pro Kind und Schuljahr zu erbringen.

Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schülern oder pro 12 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf etc. zugewiesen.

An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann ein Festbetrag von 361 EUR pro Kind bzw. 678 EUR pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt werden.

Trägern von Ersatzschulen wird im Schuljahr 2024/25 anstelle der Lehrerstellenanteile ein Festbetrag in Höhe von 1.639 EUR pro Kind oder bei Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus Flüchtlingsfamilien etc. in Höhe von 3.044 EUR gewährt.

Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 7.500 EUR, in Förderschulen 8.500 EUR.

Bei der Bezirksregierung Detmold im Dezernat 48

Bis zum 31. März eines Jahres nach dem Muster - Förderantrag „außerunterrichtliche Angebote OGS“ ; hinzuzufügen ist die "Anlage zum Antrag OGS Betreuung“ und "Kostenplan" oder "Kostenplan Ersatzschulen"

RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 23.12.2010 (BASS 12 - 63 Nr. 2) in der Fassung vom 16.02.2018 und RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kultur vom 12.02.2003 (BASS 11 - 02 Nr. 19), in der Fassung vom 13.12.2018

Stand: März 2024