BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Sonderformen des Linienverkehrs

Sonderformen des Linienverkehrs

Rechtsgrundlage:  § 43 Nr. 1 PBefG - Berufsverkehr;  § 43 Nr. 2 PBefG - Schülerfahrten; § 43 Nr. 3 PBefG - Marktfahrten; § 43 Nr. 4 PBefG - Theaterfahrten
 

Erläuterungen:
Unter Ausschluss anderer Fahrgäste regelmäßige Beförderung von:
Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle; Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt; Personen zum Besuch von Märkten; Theaterbesuchern

 

Formular: