Sonderformen des Linienverkehrs
Sonderformen des Linienverkehrs
Rechtsgrundlage: § 43 Nr. 1 PBefG - Berufsverkehr; § 43 Nr. 2 PBefG - Schülerfahrten; § 43 Nr. 3 PBefG - Marktfahrten; § 43 Nr. 4 PBefG - Theaterfahrten
Erläuterungen:
Unter Ausschluss anderer Fahrgäste regelmäßige Beförderung von:
Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle; Schülern zwischen Wohnung und Lehranstalt; Personen zum Besuch von Märkten; Theaterbesuchern
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