BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Erläuterungen:

Gemäß § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Bewerber, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen, an einer Ausbildung in Erster Hilfe (EH) teilnehmen. Die Bezirksregierung Detmold ist zuständig für die Anerkennung entsprechender Ausbildungsstellen gemäß § 68 FeV  (siehe „Regelwerk Fahrerlaubniswesen).
 
Gesetzliche Grundlagen: