Erläuterungen:
Gemäß § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Bewerber, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen, an einer Ausbildung in Erster Hilfe (EH) teilnehmen. Die Bezirksregierung Detmold ist zuständig für die Anerkennung entsprechender Ausbildungsstellen gemäß § 68 FeV (siehe „Regelwerk Fahrerlaubniswesen).
Gesetzliche Grundlagen:
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