Tarife im ÖPNV
Tarife im ÖPNV
Rechtsgrundlage: § 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Beförderungsentgelte und -bedingungen
Erläuterungen:
Beförderungsentgelte und deren Änderung bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung). Mit der Zustimmung sind die Beförderungsentgelte allgemein verbindlich. Soweit die Beförderungsentgelte Gegenstand eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind, hat die zuständige Behörde (Aufgabenträger) der Genehmigungsbehörde dies anzuzeigen; in diesem Fall gilt die Zustimmung als erteilt.