BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Weiterbildung

Die Bezirksregierung ist zuständig für die Anerkennung und Finanzierung von Weiterbildungseinrichtungen, die staatliche Anerkennung von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung und die Genehmigung und Finanzierung von Schulabschlusslehrgängen in der Weiterbildung.

Grundlage für die Anerkennung und die Finanzierung von Weiterbildungseinrichtungen ist das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) , nebst der Verordnung für das Weiterbildungsgesetz. Einmal im Jahr führt das Dezernat 48 der Bezirksregierung Detmold als Bestandteil des "Wirksamkeitsdialogs" die Regionalkonferenz Weiterbildung durch. Die Anerkennung einer Bildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) ist Grundlage für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub. Informationen zur Anerkennung einer Weiterbildungseinrichtung nach AWbG finden Sie hier.

Die nach dem WbG anerkannten Weiterbildungseinrichtungen müssen entsprechend zertifiziert sein und werden ab dem 01.01.2022 mit einem Bildungsbudget gefördert. Sofern Weiterbildungseinrichtungen im Regierungsbezirk Detmold die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten diese auf Antrag von der Bezirksregierung Detmold eine staatliche Anerkennung nach dem WbG. Ein entsprechendes Merkblatt zur Beantragung der Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung nach dem WbG finden Sie im Downloadbereich. Der Anerkennungsantrag ist formlos zu stellen. Eine nach dem WbG neu anerkannte Einrichtung erhält eine Landesförderung mit Beginn des dritten Haushaltsjahres nach ihrer Anerkennung. 

Anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung haben das Recht gemäß § 6 WbG NRW staatliche Prüfungen durchzuführen, wenn die vorbereitenden Lehrgänge den entsprechenden staatlichen Bildungsgängen gleichwertig sind. Dies gilt insbesondere für Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Grundlage für die Durchführung dieser Lehrgänge bildet die Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I

Hinweise:

Bitte melden Sie Ihre Kurse zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I bis zum 15. Juli des Jahres mit dem entsprechenden Formular, welches Sie unter „Downloads“ finden. Einzelne Kurse können bis zum 31. August des Jahres nachgemeldet werden.
Formulare für Anträge nach dem WbG und eine Liste der Zertifikate, die für Weiterbildungseinrichtungen gilt, die nach dem WbG anerkannt sind, finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.

Weitere Informationen zur Genehmigung von Lehrgängen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I finden Sie hier.

Vorträge zur Weiterbildung

Eine Präsentation von Ansgar Klinger, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der GEW, Leiter des Organisationsbereichs Berufliche Bildung/Weiterbildung zum Thema „Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildung“ (2018) finden Sie hier.

 

                                                                                                                                                   Stand: April 2024